Anzeige

Lockdown gilt nicht für Zahnarzttermine

„Lockdown darf nicht zum ­Knockdown für die Zähne werden“, erklären KZVen und Landeszahnärztekammern und appellieren an Patienten, ihre Zahnarzttermine wahrzunehmen.

„Lockdown darf nicht zum ­Knockdown für die Zähne werden“, erklären KZVen und Landeszahnärztekammern und appellieren an Patienten, ihre Zahnarzttermine wahrzunehmen.

Der neuerliche Teil-Lockdown darf nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten Behandlungs-, Untersuchungs- und Vorsorgetermine verschieben und sich damit am Ende selbst schaden. Darauf weisen die Zahnärztekammer (ZÄKWL) und Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) eindringlich hin: „Wurzelbehandlungen, Zahnentfernungen und andere akute Schmerzbehandlungen haben schon während des ersten Lockdowns stark zugenommen, weil die Patienten aus einer falschen Verunsicherung heraus nicht oder nicht rechtzeitig zum Zahnarzt gegangen sind“, erklärt Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL.

„Lockdown darf nicht zum ­Knockdown für die Zähne werden“

„Der erfreuliche, immer besser werdende Gesundheitszustand unserer Mundhöhle basiert auf regelmäßigen Kontroll- und Vorsorgeterminen. Die Zahngesundheit jetzt während der Pandemie zu vernachlässigen, ist nicht notwendig, sondern sogar schädlich“, ergänzt Jost Rieckesmann, Präsident der ZÄKWL.

Die Verschlechterung des Zustands von Zähnen und Zahnfleisch sorgt nicht nur für unangenehme Zahnschmerzen, sie kann darüber hinaus auch zu einer Verschlechterung des Allgemeinzustands führen. Dadurch kann die Anfälligkeit für eine Covid-19-Infektion steigen und bei bereits erfolgter Infektion eine schwere Verlaufsform begünstigt werden. Das gilt besonders für chronisch erkrankte Patienten, wie zum Beispiel Diabetiker oder Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Die professionellen und äußerst aufwendigen Hygieneketten in den Zahnarztpraxen haben sich auch in diesen Zeiten bewährt und gehalten. Das extrem hohe Hygieneniveau wurde nochmals um zusätzliche Maßnahmen gesteigert. Geregelter zeitlicher Ablauf und räumliche Distanzierung sind in allen Praxen eingerichtet. Deshalb der Aufruf der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe an die Patienten: „Knocken Sie sich nicht selbst aus während des Lockdowns – Ihr Zahnarztbesuch war und ist sicher!“

Zahnarztpraxen bleiben offen – Infektionsschutz vollumfänglich gewährleistet

Auch die KZVB kommt zu einem ähnlichen Appell. „Gerade in Zeiten einer Pandemie sollten die Patienten ihre Mundgesundheit nicht vernachlässigen. Karies kennt kein Corona. Eine gesunde Mundschleimhaut beugt zudem der Entstehung von Viruserkrankungen vor, zu denen auch Covid-19 zählt. Deshalb sollten Zahnfleischerkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden“, so Christian Berger, Präsident der BLZK.

Der stellvertretende Vorsitzende der KZVB, Dr. Rüdiger Schott, ergänzt: „Während des ersten Lockdowns wurden in Bayern 650.000 weniger Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt als im gleichen Vorjahreszeitraum. Das ist zahnmedizinisch höchst bedenklich. Eine kleine Karies kann, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt wird, zu einer schwerwiegenden Erkrankung werden. Wurzelbehandlungen oder sogar Zahnverlust können die Folge sein.“
KZVB und BLZK appellieren an alle Patienten, die dieses Jahr noch nicht beim Zahnarzt waren, dies schnellstmöglich nachzuholen – auch mit Blick auf das lückenlos geführte Bonusheft.