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Abrechnung für DVT leicht gemacht
„DVT-Abrechnungsinitiative“

Bei der Abrechnung von Digitalen-Volumen-Tomographie- (DVT)-Aufnahmen besteht Handlungsbedarf. Sie ist oft für Behandler wie für Versicherer problematisch, da häufig wichtige Informationen fehlen, wenn ein DVT beantragt oder abgerechnet wird. Auch fehlt es an einer einheitlichen Form für Informationsunterlagen zu DVT-Aufnahmen. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe haben Carestream Dental (deutscher Sitz in Stuttgart) und die DKV Deutsche Krankenversicherung AG (Köln) deshalb beraten, wie sie das Abrechnungsprozedere für DVT-Aufnahmen vereinfachen können.

Die Ergebnisse dieser „DVT-Abrechnungsinitiative“ präsentierten Frank Bartsch, Trade Marketing Manager bei Carestream Dental, Dr. Thomas Kiesel, Leiter Abteilung Kundenservice Leistung Gesundheit bei der DKV, und PD Dr. Sigmar Kopp (Universität Rostock) erstmals im Juli in Hamburg Vertretern der dentalen Fachpresse.

„Wir wollten eine Lösung für eine einfachere DVT-Abrechnung – wir hoffen sehr mit dieser Initiative einen Stein ins Rollen gebracht zu haben und vertrauen darauf, dass andere Krankenversicherer nachziehen.“
Frank Bartsch Trade Marketing Manager Carestream Dental

"Viele Abrechnungen sind fehlerhaft"

„Zum Teil erreichen uns Daten-DVDs mit den Erstattungsanträgen, die nur mit speziellen Programmen gelesen werden können“, berichtete Dr. Thomas Kiesel, der auf 28 Jahre Berufserfahrung als Zahnarzt zurückblickt und seit 2002 für die DKV tätig ist. Ein großer Teil der Anträge für DVT-Aufnahmen sei außerdem nicht nachvollziehbar, viele Abrechnungen fehlerhaft. „Der Zahnarzt steht im schlechtesten Fall im Verdacht, etwas abrechnen zu wollen, was nicht erstattungsfähig ist. Und Patienten sind verärgert, weil sie am Ende selbst zahlen müssen“, beschreibt Kiesel die Folgen des undurchsichtigen Verfahrens.

S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie für die Abrechnung von DVT-Aufnahmen“

Aus diesem Grund hat die „DVT-Abrechnungsinitiative“ aus DKV und Carestream Dental gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet, wie Indikation und Befund der 3-D-Aufnahmen für die DKV einfach aufbereitet werden können, damit sie nachvollziehbar sind und ohne Verzögerung bearbeitet werden können. Kiesel und Kopp haben dazu die S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie für die Abrechnung von DVT-Aufnahmen“ unter diesen Gesichtspunkten geprüft. Herausgekommen ist ein Musterformblatt mit der Zusammenstellung der Indikationen, bei deren Vorliegen erfahrungsgemäß eine Erstattungsfähigkeit von der DKV anerkannt wird.

Kopp: „Anhand dieser Empfehlung der Arbeitsgruppe sollte der Behandler zunächst prüfen, ob eine medizinische Indikation für die Aufnahme vorliegt.“

„Es ist mit jedem DVT möglich, ein PDF zu erstellen, das die Parameter unseres Musterbeispiels sowie die DVT-Aufnahme enthält und dann bei der DKV eingereicht werden kann“, stellte Bartsch die Maßnahme vor.

So sind die DVT-Indikationen eindeutig nachvollziehbar

„Alle Daten, die der Versicherer für die Abrechnung benötigt – also Indikation, Nummer, Kurzbefund und DVT-Aufnahme – sind in dem von uns erarbeiteten Formblatt enthalten. Die DVT-Indikationen sind so eindeutig nachvollziehbar und können von der DKV unproblematisch geprüft werden“, machte Kiesel die Vorteile des Formblatts klar.

Einfachere und sicherere Dokumentation und Abrechnung für den Zahnarzt

Auch für den Zahnarzt werden Dokumentation und Abrechnung so einfacher und übersichtlicher: „Die Ergebnisse der Initiative sind für DVT-Anwender eine echte Erleichterung bei der Erfassung der Fälle. Gleichzeitig profitieren wir von einer besseren Transparenz der Erstattung“, sagte Kopp.

Informationspaket mit Abrechnungsempfehlungen, Musterfällen, Formblatt für Kostenträger und Indikationsbeschreibung

Seit Mitte September 2015 können Behandler die von der Abrechnungsinitiative erarbeiteten Materialien nutzen. Das Informationspaket enthält Abrechnungsempfehlungen, beispielhafte Musterfälle, ein Formblatt für die Information an die Kostenträger und eine Indikationsbeschreibung.
Die Unterlagen stehen auf einer Website der DKV unter www.dvt-abrechnung.de zum Download bereit.

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