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Abrechnungs-Update: Corona-Schutzschirm der KVen

Weiter geht’s – unter diesem Titel bietet BFS health finance eine Informations- und Diskussionsplattform für den Praxisalltag in Zeiten von COVID-19. Auf dzw.de finden Sie ab sofort regelmäßig Hinweise auf interessante Expertentalks, Interviews und Fachnachrichten, die auf der Plattform veröffentlicht wurden.

Mit dem Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in Gesundheitseinrichtungen infolge von COVID-19 („COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“) wurde für die vertragsärztliche Versorgung ein finanzieller Schutzschirm aufgespannt. Während für die Honorare aus der extrabudgetären Gesamtvergütung (bspw. Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen oder ambulante Operationen) eine bundesgesetzliche Vorgabe gilt, müssen für den Bereich der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die KVen regionale Ausgleichsregelungen geschaffen werden.

Das heißt, dass jede KV in ihrem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) Regelungen vorzusehen hat, um die Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit für den Fall von gefährdenden Fallzahlrückgängen in Folge der Pandemie zu sichern.

Die ersten KVen (u.a. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen) haben ihre HVM nun angepasst und Ausgleichsregelungen für Honorarrückgänge in Folge der Corona-Pandemie geschaffen.

Was Sie bei der Quartalsabrechnung beachten müssen und welche Voraussetzungen für Ausgleichszahlungen im Bereich der extrabudgetären Leistungen gelten, erfahren Sie bei BFS health finance.