Aus der Musterberufsordnung für Ärzte geht die Abgrenzung zwischen freiem Beruf und Gewerbe klar und eindeutig hervor: „Der ärztliche Beruf ... ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“
Als Zahnarzt in niedergelassener Praxis zu arbeiten ist keinesfalls out. Doch eine Sache machen junge Zahnärzte der Generation Y heute anders als frühere Generationen.
In der Sommerpause hatte die DZW Gelegenheit, Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK, zu befragen. Im Fokus des ersten Teils des Interviews: Investoren-MVZ.