Zwischen Impfpflicht und Impfverweigerung impflichtert die Corona-Debatte aktuell. Kaum beginnt hierzulande die größte Impfkampagne der Geschichte, startet auch schon die Diskussion um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung allgemein und bei bestimmten Berufsgruppen insbesondere. Anlass ist der Start der Impfung in der Gruppe der Pflegebedürftigen über 80 Jahre und beim Pflegepersonal.
Impfen oder nicht impfen – ist das eine Frage?
Gerade bei der Gruppe der Pflegenden heißt es, sei die Impfbereitschaft weniger ausgeprägt als erwartet. Das führte unmittelbar dazu, dass Bayerns Ministerpräsident Markus Söder laut über eine Impfpflicht für Pflegekräfte nachdenkt. Ebenso prompt dementiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, mit ihm werde es keine Impfpflicht geben.
Wie steht es um die Impfbereitschaft?
Nach einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sind 73 Prozent der Ärzte und etwa 50 Prozent der Pflegenden bereit, sich derzeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Gerade die Zahlen zur Impfbereitschaft der Pflegekräfte variieren stark. So berichtet das Diakonische Werk in Niedersachsen von 60 bis 70 Prozent impfbereiter Pflegender. Nur 10 bis 15 Prozent seien Impfverweigerer. In den Kliniken liegt die Impfbereitschaft der Pflegekräfte deutlich höher als in Altenheimen. So berichten verschiedene Landespflegekammern von einer Impfbereitschaft des Klinikpersonals von 80 Prozent und mehr.
In der Bevölkerung nimmt die Impfbereitschaft kontinuierlich zu. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der „Deutschen Presse-Agentur“ wollen sich 67 Prozent impfen lassen: 40 Prozent davon so schnell wie möglich, weitere 27 Prozent wollen erst noch mögliche Folgen der Impfung bei anderen abwarten. Nur 12 Prozent wollen sich auf gar keinen Fall impfen lassen.
Nach Angaben von Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine Durchimpfungsrate von 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung für eine wirkungsvolle Bekämpfung von COVID-19 notwendig.
Impfbereitschaft bei zahnärztlichen Praxisteams
Zur Impfbereitschaft von Zahnärzten und ihren Teams gibt es noch keine validen Daten. Das hat die dzw zum Anlass genommen, gemeinsam mit der Community von „DieZahnarztWoche“ und „zahnfeenhabensdrauf“ auf Instagram eine Umfrage zu starten, wie Praxisteams über das Thema Impfung denken. Das ist zwar nicht repräsentativ, gibt aber ein erstes Stimmungsbild.
Auf dem Instagram-Kanal der dzw, der sich stärker an Zahnärzte und Zahntechniker wendet, haben wir die Frage „Möchten Sie sich impfen lassen?“ gestellt. Ja gaben rund 63 Prozent der Teilnehmer an und Nein 37 Prozent. Die Kommentare reichten von „Impflicht – JA – wie bei Masern!!!“ bis „Niemals sollte etwas verpflichtend sein, wir sollten immer noch Herr über unseren eigenen Körper sein dürfen!“.
Unter den Teilnehmerinnen der Teams war der Großteil mit 40 Prozent noch unsicher, ob sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten; 37 Prozent sprachen sich gegen die Impfung aus und 23 Prozent gaben an, sich impfen lassen zu wollen.
Bei der Frage nach einer Impfpflicht für Praxisteams war das Stimmungsbild eindeutiger: 83 Prozent stimmten gegen eine Verpflichtung zur Corona-Impfung, und nur 17 Prozent dafür. Die Umfrage zeigt, dass gerade unter den ZFA stärkere Zurückhaltung herrscht, was mögliche Langzeitfolgen der Impfung betrifft. Andere ZFA sprechen sich für eine Impfung aus: „Ich denke, wir als medizinisches Personal sollten als Vorbild dienen und uns impfen lassen“, lautete ein Kommentar.
Hohe oder höchste Priorität für Zahnärzte?
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Bayern können sich Zahnärzte und ihre Teams sofort gegen das Coronavirus impfen lassen. In den anderen Bundesländern gehören sie zur Gruppe mit zweiter Priorität, laut Positionspapier von BZÄK, KZBV und DGZMK. „Dass es in den Zahnarztpraxen faktisch keine Infektionen gibt, ist auf die Anstrengungen der Kolleginnen und Kollegen und die Einsatzbereitschaft der Teams zurückzuführen. Wir können mit den Risiken umgehen, und wir können auch akzeptieren, dass wir erst als zweite Impfgruppe dran sind“, lässt sich der FVDZ-Vorstandsvorsitzende Harald Schrader zitieren.
Wie kommt es dann zu diesem Länder-Wirrwarr? Paragraf 2 der Corona-Impfverordnung sieht eine Eingruppierung in die höchste Priorität vor bei „für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevanten aerosolgenerierenden Tätigkeiten“. Einige Bundesländer subsumieren danach alle Zahnärzte darunter. Ausnahmen galten für Zahnärzte, die in der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen oder in Schwerpunktpraxen zur zahnmedizinischen Versorgung von Covid-19-Patienten tätig sind, denn in allen deutschen Zahnarztpraxen herrschen ohnehin höchste Hygienestandards.
Janina Ißleib, Dr. Helge David