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Die Spieße sind länger geworden

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Von Chefredakteur Marc Oliver Pick

Beim Deutschen Zahnärztetag im vergangenen Jahr war in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) der geplante Vorstoß einer Flexibilisierung der Angestelltenzahlen in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften präsentiert worden. Ziel sollte sein, etwas wie Chancengleichheit zwischen den Konstrukten ZMVZ – insbesondere investorenbetriebenen – und klassischen Einzelpraxen herzustellen. Im vergangenen Jahr nach dem zu erwartenden Zeithorizont in Richtung Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband befragt, konnte KZBV-Chef Dr. Wolfgang Eßer in Frankfurt aus nachvollziehbaren Gründen kein Datum nennen.

Die von ihm vorgetragene Strategie – Lockerung der maximal angestellten Zahnärzte je Einzelpraxis – wurde jetzt allerdings schneller umgesetzt, als viele erwartet haben. Denn bereits Anfang Fe­bruar ließ die KZBV verlauten, sich mit dem GKV-SV erfolgreich auf exakt diese Flexibilisierung geeinigt zu haben. Gültigkeit: ab sofort. Eßer hatte damals in der Vertreterversammlung die Formulierung „gleich lange Spieße schaffen“ gewählt, um für den Vorstoß der Anhebung der Angestelltenzahlen zu werben. Heute kann man sagen, das ist gelungen, die Spieße sind deutlich länger geworden.

Was bedeutet dies für die Praxen? Anders als vor der Neuregelung können laut Abschnitt 4 Paragraf 9 Absatz 3 des Bundesmantelvertrags in der Fassung vom 5. Februar 2019 je Praxis jetzt drei vollzeitbeschäftigte Zahnärzte angestellt werden, mit ausreichender Begründung der Sicherstellung der persönlichen Führung der Praxis dürfen es sogar vier angestellte Zahnärzte sein. Auch eine entsprechende, proportional am Tätigkeitsumfang eines vollzeitbeschäftigten angestellten Zahnarztes bemessene Anstellung von teilzeitbeschäftigten Zahnärzten ist jetzt möglich. Für manchen Zahnarzt – je nach Größe, Organisation und Ausstattung – dürfte dies eine willkommene Chance sein, die eigene Praxis weiterzuentwickeln und sich bezogen auf Mitbewerber in Form von ZMVZ neu zu positionieren.

Auch für den zahnärztlichen Nach­wuchs, der (zumindest für eine gewisse längere Übergangszeit) mit steigender Tendenz nach Möglichkeiten sucht, als angestellter Zahnarzt oder angestellte Zahnärztin zu arbeiten, ist die Neuregelung ein positives Signal. Zumal es im Vergleich zu richtig großen Praxisstrukturen eine noch überschaubare Teamgröße ist, in der man arbeiten und sich gegebenenfalls fit für die nicht ausgeschlossene spätere Niederlassung machen kann.

So wichtig dieser erste Schritt in Richtung Chancengleichheit zwischen klassischer Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaften auch ist und wie wichtig es ist,
offensiv in die Gestaltung der künftigen Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Berufsausübung einzusteigen, wäre es im Sinne einer weiteren Stärkung der tradierten Praxisformen, noch ganz andere Vorschläge für Regelungsinstrumente hinsichtlich Investoren-MVZ in das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einzubringen (was möglicherweise auch schon geschehen ist). Das wichtigste Signal ist Kompromissbereitschaft: Sie führt eher zum Ziel als das Beharren auf Verboten … und signalisiert den Willen zur Gestaltung.