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Barrierefrei: Finanzielle Unterstützung für Praxisumbau

Barrierefreies WC

Für den barrierearmen Aus- und Umbau von Arzt- und Zahnarztpraxen soll es künftig auch konkrete finanzielle Unterstützung für die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte geben. Im neuen Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist diese Forderung der Ärzte- und Zahnärzteschaft jetzt aufgegriffen worden.

Zustimmung von KBV

"Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte dabei unterstützen will, ihre Praxen möglichst barrierearm zu gestalten", so Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag vergangener Woche in Berlin.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), verwies darauf, dass KZBV und KBV sich bereits seit Jahren intensiv dafür einsetzen, den Zugang zur ambulanten Behandlung zu erleichtern. Für möglichst alle Menschen einen gleichberechtigten, flächendeckenden und wohnortnahen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung zu gewährleisten, betrachte man als standespolitische Verpflichtung.

"Angesichts erheblicher Kosten – insbesondere beim barrierearmen Aus- und Umbau sogenannter Bestandspraxen – bedarf es allerdings konkreter finanzieller Unterstützung, damit Zahnärzte und Ärzte dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden können", so Eßer. Dieses gemeinsame Anliegen von KBV und KZBV sein nun im Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen worden. "Für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ist das ein ganz wichtiges Signal."

Hohe Umbaukosten für Barrierefreiheit

Ein barrierearmer Aus- oder Umbau gerade von Bestandspraxen nach den gültigen Bauvorschriften ist laut KZBV und KBV in der Regel mit hohen Kosten verbunden, die durch die ärztliche und zahnärztliche Vergütung in keiner Weise gedeckt sind. Dies belegen unter anderem Gutachten, die das Architektur- und Ingenieurbüro Opper für die KBV und die KZBV erstellt hat. Darin wurden – je nach Lage, Stockwerk, Alter und technischer Ausstattung – notwendige Investitionen kalkuliert, die mitunter im sechsstelligen Bereich liegen, heißt es.

Der Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans sieht unter anderem vor, dass das Fördermerkmal "Barrierefreiheit" innerhalb vorhandener Förderprogramme – etwa von der Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – so ausgestaltet werden soll, dass diese auch von Ärzten und Zahnärzten als konkrete Finanzierungsgrundlage genutzt werden können.

Zunehmend alternde Gesellschaft

Angesichts von aktuell mehr als sieben Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland, etwa 3,5 Millionen Pflegebedürftige bis zum Jahr 2030 und einer zunehmend alternden Gesellschaft sprechen sich KBV und KZBV für einen engen Schulterschluss mit der Politik aus, um im Interesse der betroffenen Patienten den schnellen und umfassenden Ausbau einer barrierearmen Versorgung weiter voranzubringen.

 Die KZBV-Anwendung "Virtueller Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis" kann unter kzbv.de abgerufen werden. dzw