Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde soeben um 12 Prozent angehoben. Den Zahnärzten hat man bei der GOZ 2012 eine Punktwertanhebung versagt. Für den BDIZ-EDI Justitiar Prof. Dr. Thomas Ratajczak ein Beleg für zweierlei Maß bei der Gebührenordnung.
Soeben hat der Bundesrat einer Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zugestimmt. Die einfachen Gebührensätze werden pauschal um 12 Prozent angehoben. Für Beratertätigkeit gibt es 30 Prozent mehr. Die letzte Erhöhung erfolgte 2008. Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) zeigt sich verwundert über das augenscheinliche Ungleichgewicht bei der Behandlung von Mensch und Tier. Während die Novellierung der GOZ 1988 „kostenneutral“ erfolgt ist, gewährte der Verordnungsgeber bei der Novellierung 2012 laut seiner Schätzung 6 Prozent mehr Volumen. Eine Punktwertanhebung erfolgte nicht.
Inflationsausgleich nur bei der Behandlung von Tieren
„Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, sagt BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak. „Wenn es um Tiere geht, scheint es selbstverständlich, den Inflationsausgleich zu gewähren. Geht es um die zahnmedizinische Behandlung von Menschen, spielt der Bundeshaushalt offensichtlich eine wichtigere Rolle als Fragen der Vergütungsgerechtigkeit.“
GOZ endlich anpassen
In der dritten Verordnung zur Änderung der Tierärzteverordnung heißt es: „Die Forderung nach einer Anpassung der GOT an die wirtschaftliche Entwicklung seit 2008 wird seitens der Bundesregierung grundsätzlich als berechtigt angesehen.“
Seit Jahren fordert der BDIZ EDI die seit 30 Jahren unterlassene Anpassung des GOZ-Punktwerts an die wirtschaftliche Entwicklung. Im Klartext: gestiegene Kosten, die in den vergangenen drei Jahrzehnten durch Lohnerhöhungen beim Praxispersonal, bei Mieten oder durch den zunehmenden Aufwand bei Hygiene angefallen sind, werden vom Verordnungsgeber ignoriert. Als Reaktion auf die ausgebliebene Punktwertanhebung gegenüber 1988 initiierte der Verband 2012 die Klage von sechs Zahnärzten gegen die GOZ 2012 vor dem Bundesverfassungsgericht.
Keine Berücksichtigung der modernen präventionsorientierten Zahnheilkunde
Nach wie vor kritisiert der BDIZ EDI, dass der GOZ 2012 keine Beschreibung der modernen präventionsorientierten Zahnheilkunde zu Grunde liegt und die Relationierung der bisherigen Leistungsziffern zueinander weitgehend beibehalten wurde. Dadurch sind Leistungen, die in der GOZ 1988 schlecht honoriert waren, meist auch in der GOZ 2012 unterbewertet.
Die Schere klafft immer weiter auseinander
Der BDIZ EDI unterstützt die deutschen Zahnärzte seit Jahren im Bereich der Abrechnung. Jedes Jahr gibt der Verband die BDIZ EDI-Tabelle heraus, die auf einen Blick Bema mit GOZ 2012, GOZ 1988, GOÄ und HOZ vergleicht. Dabei wird deutlich, dass die Schere zwischen BEMA und GOZ immer weiter auseinandergeht.
„Wir missgönnen den Tierärzten keinesfalls ihren Honorarzuwachs. Es ist und bleibt allerdings ein gesundheitspolitischer Skandal, dass der Verordnungsgeber seit Jahrzehnten hartnäckig die wirtschaftliche Entwicklung ignoriert und die Beschreibung des aktuellen Stands der Wissenschaft vernachlässigt. In den vergangenen Jahren wurden viele neue Verfahren in der Zahnmedizin entwickelt, die in der GOZ 2012 nicht oder unzureichend abgebildet sind“, sagt BDIZ-EDI-Präsident Christian Berger.