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Der Bundesgesundheitsminister spielt auf Zeit

Klage wegen Nichtanhebens des GOZ-Punktwertes: Verwaltungsgericht Berlin wartet weiterhin auf die Stellungnahme aus dem BMG

Die Feststellungs- und Verwaltungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin kommt nicht voran. Schuld ist das Bundesgesundheitsministerium, das die Klagezustellung zunächst nicht erhalten haben will und anschließend zweimal um Verlängerung der Stellungnahmefrist gebeten hat, die das Verwaltungsgericht nun bis zum 16. April 2024 gewährt hat.

Seit 65 Jahre keine Anpassung

Am 16. September 2023 reichte die Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak und Partner die Feststellungs- und Verpflichtungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Der Weg zur Klage, initiiert vom BDIZ EDI, startete bereits Anfang des Jahres 2023 mit der Aufforderung an das Bundesgesundheitsministerium, Stellung zu beziehen zur Ungleichbehandlung bei den Honorarordnungen und zur 65 Jahre währenden Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes. Das BMG hatte – wenig überraschend für den BDIZ EDI – nicht reagiert.

Das BMG reagierte auch nicht auf die Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin, Stellung zur nun eingegangenen Klage zu beziehen. Erst nach wiederholter Ermahnung des Gerichts ließ das BMG verlauten, dass „die gerichtliche Verfügung vom 21. September 2023 mit der Klageschrift bedauerlicherweise nicht eingegangen“ sei oder es könne „ein Eingang nicht nachvollzogen werden“. Das war am 7. November 2023.

Erneute Fristverlängerung für das BMG

Inzwischen liegt die Klageschrift offensichtlich im BMG vor, denn die vom Lauterbach-Ministerium beauftragte Rechtsanwaltskanzlei bat in der Verwaltungsstreitsache Christian Berger und andere gegen die Bundesrepublik Deutschland um Aufschub für die Klageerwiderung – um neun Wochen bis zum 16. April 2024. Begründung unter anderem: es seien die Osterferien dazwischen. Vom ersten Schreiben der Kanzlei Ratajczak bis zur Klageerwiderung durch das BMG sind inzwischen mehr als ein Jahr vergangen.

„Wir sechs Kläger und der BDIZ EDI warten nun gespannt auf eine erste Stellungnahme aus dem Bundesgesundheitsministerium nach mehr als einem halben Jahrhundert Stagnation bei der privatzahnärztlichen Honorierung. Es ist fast grotesk, dass der Minister dem Vorwurf der Untätigkeit genau so begegnet – mit Untätigkeit, verloren gegangenen Dokumenten und mit Spiel auf Zeit. Der Minister steht bald vor dem Ende seiner Amtsperiode, den Zahnärztinnen und Zahnärzten steht das Wasser bis zum Hals“, sagt BDIZ-EDI-Präsident Christian Berger.

Titelbild: john - stock.adobe.com

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