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Besonderheiten während einer Endobehandlung

Lächelnde Frau

Aus der Praxis für die Praxis

Nach Kassenrichtlinie ist in diesen Fällen eine Weiterbehandlung zu Lasten der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufgrund der schlechteren Prognose meist nicht mehr möglich. Auch der höhere Zeitaufwand und der Einsatz spezieller Behandlungsmethoden lässt die Fortführung der Endo-Behandlung nur auf privater Basis zu.

Frakturierte Wurzelkanalinstrumente

Aufgrund anatomischer Gegebenheiten kann es auch bei sorgfältigster Aufbereitung der Wurzelkanäle in seltenen Fällen zu einem Bruch der eingesetzten Instrumente kommen. Die Entfernung des frakturierten Instrumentes ist zur vollständigen Aufbereitung des Kanals meist unumgänglich um eine Desinfektion des kompletten Wurzelkanalsystems zu gewährleisten.

Nach der GOZ-Nr. 2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, ist die Entfernung von Pulpen Gewebe, die mechanische Erweiterung und Reinigung des Wurzelkanals abzurechnen.  Eine Entfernung von Fremdkörpern oder Fragmenten aus dem Wurzelkanal ist damit nicht erfasst, es handelt sich dabei um eine selbstständige Leistung, die weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben ist und damit analog gemäß Paragraf 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen ist. Die entsprechende Analogposition sollte unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwandes und dem benötigten instrumentellen Aufwand betriebswirtschaftlich kalkuliert werden.

Endo an Zähnen mit weit offenem Apex

Die Wurzelkanalbehandlung bei Jugendlichen ist aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Wurzelwachstums und des weit offenen Apex meist sehr schwierig. Auch bei radikulären Zysten, Zähnen mit Resorptionen an der Wurzelspitze und wurzelresezierten Zähnen kann zunächst der Verschluss des Wurzelkanals von orthograd notwendig werden, bevor die eigentliche Abfüllung der Wurzelkanäle erfolgen kann.

Bei der sogenannten Apical-plug-Technik wird zunächst eine Wurzelendfüllung mit einem bakteriendichten, aushärtenden Material gelegt, bevor die Füllung des Wurzelkanals erfolgt. Der meist sehr zeitaufwändige Verschluss eines weit offenen Apex ist eine eigenständige Leistung und nicht Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 2440 Füllung eines Wurzelkanals. Die Berechnung erfolgt analog nach Paragraf 6 Abs.1 GOZ.

Behandlung von Perforationen

Perforationen im Wurzelkanalsystem können dazu führen, dass Keime aus der Mundhöhle oder aus dem Parodontium in den aufbereiteten und desinfizierten Wurzelkanal gelangen. Deshalb ist es notwendig diese Perforationen schnellstmöglich zu verschließen um einer Reinfektion vorzubeugen und eine randständige und dichte Verfüllung der Kanäle zu gewährleisten. In einem separaten Arbeitsschritt wird dabei zunächst die Perforation mittels Mineral Trioxid Aggregat (MTA) verschlossen. Der Perforationsverschluss mittels MTA ist unter keiner GOZ Position beschrieben, so dass auch hier die analoge Berechnung zum Tragen kommt.

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Berechnung von Materialkosten

Die Berechnung von Auslagen im Rahmen der Analogberechnung ist nicht rechtsicher geklärt. Da laut Paragraf 6 Abs. 1 GOZ eine selbstständige nicht im Gebührenverzeichnis bezeichnete Leistung entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden kann, empfehlen viele Landeszahnärztekammern, die Materialkosten bei der Auswahl der Analogleistung mit zu berücksichtigen. Bei sehr teuren Materialien kann eine separate Berechnung der Materialkosten zu mehr Transparenz und damit zu einer höheren Akzeptanz der Analogleistung führen.

Analogie und Kostenerstattung

Die Behandlungsansätze in der Endodontie haben sich in den letzten Jahren stetig weiter entwickelt und viele Leistungen haben dabei keinen Einzug in die Gebührenordnung für Zahnärzte gefunden. Für die Berechnung dieser Leistungen kann damit nur eine Analogberechnung in Frage kommen. Private Krankenversicherer und Beihilfestellen lehnen die Erstattung von Analogleistungen häufig mit der Begründung ab, die Berechnung verstoße gegen das Zielleistungsprinzip nach Paragraf 4 Abs. 2 GOZ oder der Tarif sehe keine Erstattung von analog berechneten Leistungen vor.

Das Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen, dem sowohl Vertreter des PKV-Verbandes, der Beihilfeträger und der BZÄK angehören hat sich im Bereich der Endodontie auf zwei Beschlüsse geeinigt:

  • Beschluss Nr. 6

Der Verschluss atypisch weiter apikaler Foramina unter Verwendung von MTA (Mineral Trioxid Aggregate) wird in den Fällen, in denen ohne apikalen Verschluss (Apexifikation) eine ordnungsgemäße Wurzelfüllung nicht möglich ist und insofern der apikale Verschluss eine nach Art, Material- und apparativem Einsatz selbstständige Leistung darstellt, gemäß Paragraf 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet

  • Beschluss Nr. 7

Der Verschluss innerhalb des Parodontiums gelegener Perforationen des Wurzelkanalsystems stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß Paragraf 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet.

Unsere Empfehlung

Endodontische Behandlungen erfordern eine gute und lückenlose Dokumentation. Dokumentationsblöcke und Vorlagen in der Software helfen den Aufwand zu minimieren und sorgen dafür, dass nichts vergessen wird. Mögliche Komplikationen im Zuge der Wurzelkanalbehandlung sollten im Rahmen der medizinischen Aufklärung zur Sprache kommen. Auch hier können Aufklärungsbögen, die während der Aufklärung individualisiert und vom Patienten unterschrieben werden, hilfreich sein.

Für private Wurzelkanalbehandlungen bei Kassenpatienten hat im Vorfeld der Behandlung eine Aufklärung des Patienten zu den Kosten zu erfolgen. Die schriftliche Vereinbarung der Behandlung erfolgt dann nach Paragraf 8 Abs. 7 BMV-Z. Vor dem Hintergrund der zögerlichen Erstattung von Analogleistung ist es ratsam auch Privatversicherten im Vorfeld der Behandlung einen Kostenvoranschlag zukommen zulassen, damit die Patienten die Übernahme der Kosten mit ihrer Versicherung oder Beihilfestelle abklären können.

Die Autorin

Enßlin

ZMV+ Birgit Enßlin

Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+.

 

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: verwaltung@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

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