Mit Ende der IDS 2019 läuft auch langsam die gesetzliche TI-Bestellfrist aus. Bis zum 31. März 2019 müssen Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Psychotherapeuten die TI-Module bestellt haben. Bis zum 30. Juni dieses Jahres muss dann die TI zum ersten Mal in der Praxis eingesetzt worden sein. Bis zu dem Zeitpunkt ist die Refinanzierung der TI-Module weitgehend gesichert. Erfolgt der Anschluss nicht zu dem Zeitpunkt, drohen Honorarkürzungen von einem Prozent.
CGM und die Deutsche Telekom zeigen sich optimistisch, den Installationstermin für alle Bestellungen bis Ende Juni halten zu können. Insgesamt sei die Industrie jetzt gut aufgestellt. Versorgungsengpässe aufgrund der Komponenten gebe es keine, sind die Anbieter überzeugt. Insgesamt verlaufe der Aufbau der TI derzeit noch zu langsam, warnen die Hersteller. Hier sind neben der Industrie auch Selbstverwaltung und Politik gefragt, um Überzeugungsarbeit zu leisten. Mit einer weiteren Fristverlängerung ist derzeit nicht zu rechnen, da die Lieferbedingungen stimmen und ein zeitnaher Anschluss möglich ist. Die vormalige Argumentation der Standesvertreter, es sei kein ausreichendes Angebot vorhanden, lässt sich jedenfalls nicht mehr anführen.
Für die Politik problematischer sind diejenigen, die sich mit dem Thema Telematikinfrastruktur nicht beschäftigen wollen oder sich gar grundsätzlich verweigern. Die Honorarkürzung wird sie nicht abschrecken und mit ins TI-Boot locken. Viele Praxisinhaber sind aber einfach unsicher und haben sich noch nicht für eine TI-Anbindung entschieden. Sie können sich auf der IDS informieren und die TI-Angebote vergleichen.