Gematik beschließt Spezifikationen für eHealth-CardLink

Beschluss der Gematik-Gesellschafterversammlung


Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat die Spezifikationen für das Software-Modul eHealth-CardLink (eH-CL) beschlossen. Damit können E-Rezepte über das Smartphone in Anwendungen von Apotheken beziehungsweise Versandapotheken mit der Gesundheitskarte ohne PIN eingelöst werden.

E-Health-CardLink wird bei der mobilen Nutzung des E-Rezepts als Übergangstechnologie befristet zum Einsatz kommen. Für zukünftige Anwendungen soll primär die Gesundheits-ID genutzt werden. Diese können Patienten bereits heute in der E-Rezept-App der Gematik nutzen, um das E-Rezept bei ihrer Wunschapotheke einzulösen. Die Gesundheits-ID ist auch der sichere Zugang zu weiteren Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte. 

Produkt- und Anbieterzulassungen wird die Gematik auf Basis der Spezifikationen erteilen, die in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Die Gematik legt dabei den Rahmen für den zulässigen Einsatz fest. Dies umfasst Vorgaben zu zulässigen, den eH-CL nutzenden Anwendungen und Diensten der Telematikinfrastruktur, Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit sowie eine Meldepflicht der IT-Systeme, die eine Schnittstelle zum eH-CL haben, diesen nutzen beziehungsweise unterstützen.

In der Gesellschafterversammlung wurde außerdem turnusmäßig der Vorsitz gewählt. Dr. Susanne Ozegowski (Bundesministerium für Gesundheit) wurde als Vorsitzende bestätigt. Die stellvertretenden Vorsitzenden sind Dr. Doris Pfeiffer (GKV-Spitzenverband) und Claudia Korf (DAV).
 

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Ein Bild, das eine weißhaarige Frau in einem Weißen Kittel vor einem diffus hellen Hintergund zeigt. In der Hand hält sie ein Tablet mit einem Roten Schriftzugfür e-Rezept.