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Wie werde ich Meister?

Wer die Meisterprüfung besteht, verfügt über fachliches, betriebswirtschaftliches und pädagogisches Wissen, um einen Betrieb zu führen, als Führungskraft besondere Aufgaben zu übernehmen und Lehrlinge auszubilden. Die Meisterkurse an der Meisterschule sind die optimale Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Sie setzen sich – wie die Meisterprüfung auch – aus vier eigenständigen Teilen zusammen.

Der Besuch der Vorbereitungskurse ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung. Es hat sich jedoch gezeigt, dass sich die Teilnahme positiv auf die Leistung der Teilnehmer auswirkt und ihnen mehr Vertrauen in das eigene Wissen und Können gibt. 

Wie ist der Ablauf der Meisterprüfungen?

Die Meisterprüfung umfasst 4 selbständige Prüfungsteile:

  • Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
  • Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden. Die Handwerkskammer empfiehlt jedoch, zunächst mit den Teilen III und IV der Meisterprüfung zu beginnen, da insbesondere die betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse bei der Ablegung der Teile I und II von Vorteil sind.

Weiterbildung und lebenslanges Lernen ist für Unternehmer*innen und Mitarbeitende im Handwerk unverzichtbar, um mit neuen Technologien, neuen Medien oder Arbeitsanforderungen Schritt zu halten. Immer mehr Fach- und Spezialwissen ist gefragt, das sich in der Erstausbildung nicht vermitteln lässt. Durch Weiterbildung bringen Sie sich auf den neuesten Stand. Die Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf, sowie auch die Handwerkskammern aus anderen Städten, unterstützt Sie mit vielfältigen und praxisorientieren Fortbildungsmaßnahmen.

Das Weiterbildungsprogramm 2020 ist online sowie als Broschüre im Infocenter der Akademie erhältlich. Gerne schicken wir Ihnen das Programm auch per Post zu.

Die Meisterprüfung


Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden. Es wird empfohlen, zuerst Teil III – „Gepr. Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HwO“ und Teil IV „Ausbildung der Ausbilder“ – zu absolvieren, da die betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Kenntnisse bei der Ablegung der Teile I (Fachpraxis) und II (Fachtheorie) von Vorteil sind.
Zur Meisterprüfung in einem ­zulassungspflichtigen Handwerk zugelassen wird:

- wer eine anerkannte mindestens dreijährige Berufsausbildung in dem Handwerk erfolgreich abgeschlossen hat, in dem er die Meisterprüfung ablegen will
- wer eine andere anerkannte Abschlussprüfung bestanden hat und eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will. 
-wer eine Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen/zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden hat.
- wer ohne eine einschlägige Ausbildung eine Berufstätigkeit über die doppelte reguläre Ausbildungszeit in dem Handwerk nachweist, in dem sie/er die Meisterprüfung ablegen will.
- wer eine dreijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat.

Übrigens: Mit dem Meisterbrief kann man auch ohne Abitur studieren und hat Zugang zu allen Hochschulen und Universitäten, Ausnahmen sind NC-Studiengänge.

Gebühren und Kosten

Prüfungen sind auch für die Prüfer mit Zeit und Aufwand verbunden. Deshalb entstehen für die Prüflinge Prüfungsgebühren. Nach dem Gebührentarif zur Gebührenordnung der Handwerkskammer Düsseldorf betragen die Prüfungsgebühren zur Zeit:

Teile 1 und 2:
580 bis 2.500 Euro

Teil 1:
380 bis 2.300 Euro

Drei theoretische Teile: 
600 bis 850 Euro

Zwei theoretische Teile:
400 bis 650 Euro

Ein theoretischer Teil:
250 bis 400 Euro

Mehr Informationen auf der Webseite der Handwerkskammer.

Förderung und Zuschüsse

Durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt es die Möglichkeit eines Aufstiegs-Bafög. Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.


Die Handwerkskammer berät gerne in allen Fragen zum Meister- oder AufstiegsBAföG. In der Handwerkskammer Düsseldorf erhalten Interessenten die erforderlichen Formulare und Unterstützung beim Ausfüllen. Anträge werden vorgeprüft und an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet. Diese entscheidet über den Antrag, gewährt Zuschüsse und bewilligt die Auszahlung der Finanzierungshilfen durch die KfW-Bank.

Wer wird gefördert?


Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen wie die Handwerkskammer Düsseldorf helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.
Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden bis zur Hälfte gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle, etwa der Handwerkskammer Düsseldorf, ausgegeben.
Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-­Westfalen wohnen oder arbeiten.
Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbst­ständige (individueller Zugang) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
Förderung von 50 Prozent (max. 500 Euro) der Weiterbildungskosten. Die andere Hälfte trägt man selbst.
Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten
Für Beschäftigte mit geringem Einkommen (bis max. 20.000 Euro Jahreseinkommen) gibt es die Bildungsprämie.
Beantragung über den Betrieb (betrieblicher Zugang): 
Betriebe, die ihren Mitarbeitenden eine Qualifizierung oder Weiterbildung ermöglichen wollen, können Bildungsschecks beantragen.
Gilt für Betriebe mit Sitz in NRW und mit bis zu 249 Beschäftigten
Förderung von 50 Prozent (max. 500 Euro) je Mitarbeitendem. Die andere Hälfte trägt der Betrieb.
Betriebe können jährlich bis zu 10 Bildungsschecks erhalten.