Anzeige

Erste Leitlinie zu Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich

Behandlung

S1-Leitlinie „Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich“: Neben aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren werden auch ökonomische Aspekte berücksichtigt.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die Werkstoffe für Kompositrestaurationen kontinuierlich weiterentwickelt – und damit auch ihr Indikationsbereich im Seitenzahnbereich erweitert. Wissenschaftler von DGZ, DGZMK und DGR²Z haben nach den Regularien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) eine Leitlinie entwickelt, die Ärzten und Zahnärzten hierfür eine Entscheidungshilfe bietet.

Die Handlungsempfehlungen beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren, berücksichtigen aber auch ökonomische Aspekte. Innerhalb der Methodenklassifikation der AWMF wird die neue Leitlinie bei Stufe 1 (S1) eingeordnet.

Komposite: Verarbeitung, Lebensdauer und Reparaturfähigkeit

Nachdem die Verfasser der Leitlinie zunächst allgemein auf Einordnungskriterien von Kompositmaterialien, ihre Biokompatibilität und werkstoffkundliche Eigenschaften eingehen, befassen sie sich anschließend näher mit Bulkfill-Kompositen, selbst-adhäsiven Kompositen und Adhäsivsystemen.

Dabei stellen sie heraus, dass direkte Restaurationen aufgrund verschiedener Faktoren wie zum Beispiel dem breiten Anwendungsspektrum oder der Zahnhartsubstanzschonung gegenüber indirekten Restaurationen in vielen Fällen bevorzugt werden sollen. Die Autorengruppe führt aus, in welchen Fällen direkte Kompositrestaurationen im Seitenzahnbereich indiziert und kontraindiziert sind beziehungsweise eingeschränkt angewendet werden sollten. Darüber hinaus werden auch die Verarbeitung, Lebensdauer und Reparatur von Kompositmaterialien thematisiert. Eine abschließende Empfehlung der Expertengruppe rundet die neue S1-Leitlinie ab.

Kostenlose Downloads

Die vollständige Leitlinie als Kurz- und Langversion sowie ein Evidenzbericht sind auf den Internetseiten der AWMF und der DGZMK zum Download verfügbar. Informationen stehen darüber hinaus auf den Homepages der DGZ (www.dgz-online.de) und der DGR²Z (www.dgr2z.de) bereit. Die neue Leitlinie ist bis zum 30. Oktober 2021 gültig. Unter folgenden Links kann die Leitlinie kostenlos abgerufen werden: