In einem ersten Schritt soll es ab 1. Juli 2018 bei Schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten Ausnahmefällen eingesetzt werden dürfen.
Bis 2020 soll dann aber ermittelt werden, ob Zahnärzte bis 2030 nicht komplett auf den Füllungswerkstoff verzichten können. Hintergrund ist die sogenannte Minamata-Konvention, mit der der Einsatz von Quecksilber weltweit eingedämmt werden soll. Allein für die Verwendung in Amalgamfüllungen werden in Europa jährlich rund 75 Tonnen Quecksilber in Umlauf gebracht.
Bis 2022 kein Phase-out geplant
Es soll aber, so die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in einer ersten Stellungnahme, kein "Phase-out", das heißt ein allgemeines Verbot von Amalgam in der EU bis Ende 2022, geben. Aus Gründen der Versorgungssicherheit soll Amalgam vorerst als Füllmaterial beibehalten werden, so die BZÄK.
Amalgamabscheider-Pflicht und zertifizierte Entsorgung
Künftig müssen alle europäischen Zahnarztpraxen, die Amalgam verwenden, bis 2019 beziehungsweise 2021 mit "hocheffizienten Amalgamabscheidern" ausgerüstet werden, die Verantwortung für das Abfallmanagement von Amalgam liegt dann beim einzelnen Zahnarzt. Die Sammlung der Abfälle darf nur durch zertifizierte Einrichtungen erfolgen. Zudem darf ab 2019 nur noch Amalgam in verkapselter Form verwendet werden.
Gegenwärtig befindet sich der Kompromisstext in der finalen Abstimmung auf Ebene des Rates. Es ist geplant, dass das Plenum des Europäischen Parlaments am 15. Dezember 2016 über den Kompromiss abstimmen soll. Damit könnte die neue EU-Quecksilberverordnung bereits Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.