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Laute Kritik an Rückfall in die Budgetierung

Um das in der Coronapandemie gewachsene Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszugleichen, plant die Bundesregierung verschiedene Sparmaßnahmen. Der Referentenentwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sieht unter anderem vor, dass der Honorarzuwachs der Zahnärzten begrenzt werden soll. Dieser „Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG) des Bundesgesundheitsministerium trifft auf breite Kritik. Im Rahmen der Anhörung am 13. Juli haben unter anderen die KZVen ihre Ablehnung der Maßnahmen zum Ausdruck gebracht. Zudem herrscht große Verärgerung über die Kurzfristigkeit der Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) habe noch einmal eindringlich vor den massiven negativen Folgen für die zahnmedizinische Patientenversorgung in Deutschland gewarnt. Der Vorstands-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer habe den Bundesgesundheitsminister mit Nachdruck aufgefordert, „unter allen Umständen auf die Wiedereinführung einer strikten Budgetierung im Verbund mit Honorarkürzung zu verzichten“.

KZBV: Maßnahmen völlig unverhältnismäßig

Eßer: „Die geplanten Maßnahmen sind nicht sachgerecht und völlig unverhältnismäßig! Nachweislich geht vom zahnärztlichen Versorgungsbereich keinerlei Ausgabendruck aus. Ganz im Gegenteil: Seit 2000 haben wir den Anteil der Ausgaben der Krankenkassen für zahnärztliche Leistungen von knapp 9 auf fast 6 Prozent in 2021 gesenkt und nach Abschaffung der Budgetierung in 2012 den eingeräumten Gestaltungsspielraum genutzt, um der Morbiditätsentwicklung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Zugleich haben wir die Versorgung präventionsorientiert fortentwickelt, den zahnärztlichen Leistungskatalog im Einvernehmen mit Kassen und Patientenvertretung an den Stand der Wissenschaft angepasst und die Mundgesundheit auch für vulnerable Gruppen mit speziellem Behandlungsbedarf kontinuierlich verbessert. Wir haben unseren Beitrag zum Sparen mehr als geleistet!“

Eßer erinnerte an den Einsatz der Zahnärzteschaft und der Praxisteams während der Pandemie, in der unter hohem persönlichen Einsatz und Verzicht die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich erhalten wurde. „Dieses vorbildliche Handeln jetzt faktisch auch noch bestrafen und Zahnärztinnen und Zahnärzte finanziell zusätzlich zu den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen der Praxen belasten zu wollen, ist nicht nachvollziehbar, ja geradezu unverschämt. Will man Kooperationsbereitschaft und Vertrauen nachhaltig zerstören, dann ist man jetzt auf dem besten Weg!“

Die KZBV lehnt die mit dem vorgelegten Entwurf des GKV-FinStG vorgesehene Wiedereinführung einer strikten Budgetierung, die zudem durch eine Begrenzung von Punktwertsteigerungen flankiert wird, auf das Schärfste ab. Die Stellungnahme zum Referentenentwurf kann hier eingesehen werden. Die KZBV habe sich gemäß ihrer Zuständigkeit nur zu Regelungen geäußert, die Relevanz für den vertragszahnärztlichen Bereich entfalten.

FVDZ: Leistungsausweitungen aus eigener Tasche bezahlen

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) schreibt: „Sie alle merken jeden Tag, dass die Kosten in den Praxen eklatant steigen: Energie, Material, Handwerkerkosten und nicht zuletzt die Gehälter. Der Blick u. a. in die Tageszeitung zeigt, wie um Fachkräfte gebuhlt wird – ganz vorne dabei: die öffentliche Verwaltung. Zudem wurde – medizinisch begründet und politisch gewollt – der Leistungskatalog für gesetzlich Versicherte ausgeweitet (PAR, UPS, Behindertenbetreuung). Faktisch werden die Vertragszahnärzte die Leistungsausweitungen mit diesem Gesetz aus eigener Tasche bezahlen!“

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) hat sich mit einem Schreiben an die brandenburgische Landesregierung gewandt und diese aufgefordert, sich auf allen Ebenen für eine Streichung dieser Regelungen einzusetzen, schreibt die KZVLB in einer Mitteilung. Und weiter: „Diese kommen einer drastischen Vergütungskürzung für die Zahnärzteschaft gleich und sind weder verhältnismäßig noch angemessen. Sie bedeuten vielmehr einen Rückfall in die strikte Budgetierung und werden zwangsläufig erhebliche Leistungskürzungen für die Versicherten nach sich ziehen. Zudem sind schwerwiegende Konsequenzen für die Versorgung zu befürchten, wenn durch die geplanten Maßnahmen die Niederlassungsbereitschaft in der Zahnärzteschaft weiter beschädigt wird. KZBV und die KZVen in den Ländern sind daher bereits in einen intensiven Dialog mit den politisch Verantwortlichen eingetreten, um auf eine entsprechende Änderung im Gesetzentwurf zu drängen.“

Auf der Homepage der KZV Westfalen-Lippe kann ein offener Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach heruntergeladen werden mit der Aufforderung, die zahnärztliche Versorgung betreffenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Auch die DG Paro hat „unaufgefordert“ und aus wissenschaftlicher Sicht eine Stellungnahme herausgegeben. Die DG Paro lehnt die im Gesetzentwurf vorgesehene „Wiedereinführung einer Budgetierung aufgrund ihrer fatalen Auswirkungen auf die parodontologische Versorgung ab.“

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