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Hände richtig pflegen – gesunde Haut erhalten

Gepflegte Hände beugen der Berufskrankheit Nr. 1 Gesundheits- und Wohlfahrtswesen vor.

Gepflegte Hände beugen der Berufskrankheit Nr. 1 Gesundheits- und Wohlfahrtswesen vor.

Hauterkrankungen nehmen den größten Anteil unter den Berufskrankheiten im Gesundheits- und Wohlfahrtswesen ein. Häufiges Händewaschen, Reinigungsarbeiten, langes Handschuhtragen und der Umgang mit aggressiven Substanzen strapazieren die Haut. Das sind die Hauptursachen für Schäden und Erkrankungen der Haut, so die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Viele Beschäftigte kennen dies aus eigener Erfahrung.

Damit es nicht so weit kommt, bietet die BGW den Betroffenen Hilfe an: Sie unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe und Versicherten dabei, Hautschutz systematisch in ihre Betriebe zu integrieren. Denn die meisten beruflich bedingten Hauterkrankungen lassen sich vermeiden – mit den richtigen Schutz- und Pflegemaßnahmen.

Wer seine Arbeitsabläufe hautverträglicher organisiert, geeignete Handschuhe trägt sowie Hautschutzcreme und Händedesinfektionsmittel konsequent und richtig benutzt, behält heile Hände: geeignete Schutzhandschuhe tragen, die Haut häufig und gründlich mit schützenden Cremes pflegen und die Hände schonend reinigen und richtig desinfizieren.

Das A und O sind laut BGW die Handschuhe, die allerdings auch richtig verwendet werden müssen: Zuerst sollte die Hautschutzcreme vollständig eingezogen und die Hände sauber und trocken sein. Die Handschuhe sollen nur so lange wie nötig getragen werden – bei längerem Tragen (ab ca. 20 Minuten) stauen sich Wärme und Feuchtigkeit im Handschuh.

Ist vorauszusehen, dass die Handschuhe über einen langen Zeitraum getragen werden, soll ein Baumwollhandschuh unter dem Schutzhandschuh angezogen werden. Sind die Handschuhe innen feucht geworden, sollten sie gewechselt werden. Außerdem betont die BGW, dass Einmalhandschuhe wirklich nur einmal benutzt werden sollen, da sie ihre Schutzwirkung bei mehrmaligem Gebrauch verlieren.

Eincremen gehört zur täglichen Pflege

Hautschutzcremes sollen vor Arbeitsbeginn und regelmäßig während der Arbeit verwendet werden, rät die BGW, und nur auf trockene Hände aufgetragen werden (Fingerzwischenräume, -kuppen, Nagelfalze und Handgelenke nicht vergessen).

Pflege- und Hautschutzprodukte sollten in Tuben oder Spendern bereitstehen, da sie hygienischer als Gemeinschaftsdosen sind.

Außerdem sollten Produkte ohne Duft- und Konservierungsstoffe verwendet werden.

Und auch für ein verträgliches Händewaschen hält die BGW Tipps bereit:
Lauwarmes statt heißes Wasser, Hände kurz befeuchten, mit pH-hautneutraler Waschlotion waschen (pH-Wert um 5,5) und gründlich abspülen, reibemittelhaltige Waschprodukte und Nagelbürsten vermeiden sowie Hände mit weichen Einmalhandtüchern abtrocknen und anschließend eincremen.

Unter bgw-online.de bietet die Berufsgenossenschaft viele weitere Infos an – so kann man sich zum Beispiel den „Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der zahnärztlichen Praxis“ herunterladen.