Im Sommer haben Schüler bei hohen Temperaturen oft Hitzefrei. Doch was machen die Eltern der Schüler? Der Chef muss Arbeitnehmern mit Kindern aus einem bestimmten Grund freistellen.
Wenn die Sonne scheint und die Temperaturen auf 30 Grad oder mehr steigen, zieht es viele ins Freibad oder an den See. Während Schüler dann häufig Hitzefrei haben, müssen Arbeitnehmer auf den Feierabend warten. Der Arbeitgeber muss allerdings für erträgliche Temperaturen im Büro sorgen. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de)
Freistellung bleibt unbezahlt
Für Arbeitnehmer mit Kindern können heiße Sommertage deshalb kompliziert werden. Während die Eltern im Büro bleiben müssen, haben die Kinder Hitzefrei – und brauchen jemanden, der auf sie aufpasst.
"Wenn die Schule kurzfristig Hitzefrei gibt und die Eltern sonst niemand haben, der das Kind betreut, muss der Arbeitgeber sie freistellen", informiert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltsauskunft. Diese freie Zeit sei in der Regel aber unbezahlt.
Am Arbeitsplatz sollte es nicht wärmer als 26 Grad sein. Das geht aus den Arbeitsstättenregeln (hier ASR A3.5) hervor. "Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass diese Grenze nicht überschritten wird", sagt Walentowski. Dazu könne er zum Beispiel einen Sonnenschutz anbringen oder veranlassen, dass frühmorgens gelüftet wird.
Je wärmer es im Büro ist, desto intensiver muss der Arbeitgeber sich bemühen, erträgliche Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu schaffen. Ab 35 Grad ist ein Büro allerdings endgültig nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Kann der Arbeitgeber nicht für Abkühlung sorgen und den Mitarbeitern keinen anderen Raum anbieten, muss er sie freistellen.
Nicht auf eigene Faust nach Hause gehen
Auch wenn die Luft im Büro tropische Temperaturen erreicht: Einfach nach Hause gehen dürfen Mitarbeiter nicht. Sie sollten dem Arbeitgeber auf jeden Fall Zeit lassen, etwas gegen die Hitze zu tun. Keinesfalls sollten Mitarbeiter die Arbeit ohne Rücksprache mit dem Chef niederlegen. dzw/dav