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Vom Arbeitsrecht zur Praxis-Kultur

In der Arbeitswelt von heute müssen Arbeitgeber attraktiv für Fach- und Führungskräfte sein. Ist Ihre Praxis bereit für diese neue Arbeitswelt? Aus arbeitsrechtlicher Sicht verlangt diese neue Arbeitswelt Themenbereiche wie flexibles Arbeiten, veränderte Vergütungsstrukturen und vieles mehr stets zu berücksichtigen. Auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt es künftig, die Unternehmenskultur zu berücksichtigen.

•    Der Arbeitsvertrag als Ausdruck der Unternehmenskultur
•    New Work und die moderne Arbeitswelt
•    Was erwarten Mitarbeiter heute von ihrem Arbeitgeber und was wollen sie auf keinen Fall
•    Vergütungsmodelle in der Zukunft

Aus dem Inhalt

Viele Praxen spüren bereits seit langem den zunehmenden Fachkräftemangel. Zudem sind sie konfrontiert mit den Anforderungen einer neuen Generation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Leider haben jedoch Anpassungen an diese neue Arbeitswelt vielfach noch nicht in ausreichendem Maße stattgefunden. Personalakquise findet statt wie vor 10 Jahren. Eine Unternehmenskultur ist nicht genauer definiert und wenn sie definiert ist, wird sie bereits durch den Arbeitsvertrag negiert, weil die Sprache der Verträge nicht angepasst wurde. Dieses Webinar zeigt Ihnen, was Teil einer Unternehmenskultur sein kann, wie sie im Praxisalltag etabliert werden kann und das Arbeitsrecht ein Mittel der Personalführung und -bindung sein kann, wenn man es proaktiv zum Teil der Unternehmenskultur werden lässt. 

Arbeitsrecht Mai Webinar

Alle Infos auf einen Blick

    Thema: Vom Arbeitsrecht zur Praxiskultur
    Wann: 12.5.2023 von 16.00 bis 17.00 Uhr
    Seminargebühr: 79 Euro inkl. MwSt. und Eventgebühren
    Anmeldeschluss: 12.5.2023 (Nachbuchungen am selben Tag möglich)
    Referent: Jens Pätzold
    Moderation & Chat: Joachim Bohl (ZFV)
    Technik: via Zoom
    Anerkennung: Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat

Titelbild: Asier – stock.adobe.com

RA Jens Pätzold

Jens Pätzold ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Gründungspartner der Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht.

Er hat sich auf das Medizinrecht, als ein Spezialgebiet des Wirtschaftsrechts konzentriert und betreut nationale und internationale Healthcare-Unternehmen. Niedergelassenen Zahn-Arztpraxen berät er bundesweit bei der strategischen und rechtlichen Optimierung und hat dabei zahlreichen Praxen zu einem weit überdurchschnittlichen Wachstum und Ertrag verholfen. Dazu gehört auch die gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Praxis- und Kooperationsverträgen. Er ist gefragter Keynote-Speaker, publiziert Bücher und regelmäßig Artikel in Fachliteratur für den Gesundheitsmarkt. Er gehört als Justiziar dem Gründungsvorstand des DGPL e.V. an.


Die Kanzlei Lyck + Pätzold. healthcare. recht

Die Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare.recht ist seit 2002 für den Gesundheitsmarkt tätig und berät Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Verbände und Industriehersteller zu allen gesellschaftsrechtlichen und medizinrechtlichen Fragen. Dadurch verfügen wir über ein tiefes Branchenverständnis und haben den Gesundheitssektor seit 2002 mit ca. 500 jährlichen aus der Healthcare-Branche stammenden Mandaten mitgestaltet.

Mitglied seit

3 Jahre 8 Monate