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Implantatgetragene Krone abrechnen

Krone

Erfahren Sie in unserem Gastbeitrag der prophylaxe impuls wie eine Implantatgetragene Krone bei Vorliegen einer Ausnahmeindikation nach Zahnersatz-Richtlinie 36a abgerechnet wird.

Vorschau aus der Prophylaxe Impuls

Auszug aus der Zahnersatzrichtlinie V Versorgung mit Suprakonstruktionen (implantatgestützter Zahnersatz) Ziffer 36a: „Suprakonstruktionen gehören in folgenden Ausnahmefällen zur Regelversorgung: a) bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind …“

Info: Laut Gemeinsamer Erklärung der Partner im Bundesausschuss sind mit Inkrafttreten zum 01.01.2006 in den Zahnersatz-Richtlinien Suprakonstruktionen zu beschreiben, die zu einer Verbesserung der Kaufunktion im Vergleich zu anderen Versorgungsformen führen.

Demnach kann es sich bei einer implantatgetragenen Einzelzahnkrone sogar um eine Regelversorgung handeln, sofern die Verblendgrenzen (Zähne 15-25 und 34-44) eingehalten werden. Dies wird im folgenden Beispiel (Abb. 1) klar.

Abbildung 1

Den Gesamten Artikel zum nachlesen erhalten Sie auf: www.propylaxe-impuls.de

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