KZVB begrüßt Änderungen für ZMVZ
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßt die Beschränkung der Gründungsbefugnis von Krankenhäusern für zahnärztliche Versorgungszentren (Z-MVZ) im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Der Bundestag hat beschlossen, dass Z-MVZ in ausreichend versorgten Gebieten maximal einen Marktanteil von zehn Prozent haben dürfen und ist damit einer Forderung der zahnärztlichen Körperschaften nachgekommen. „Ohne die nun eingeführten Beschränkungen für ZMVZ wäre es mittelfristig zu einer Verschlechterung der wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung gekommen. Gerade in einem Flächenstaat wie Bayern ist es wichtig, dass alle Patienten einen Zahnarzt in ihrer Nähe haben“, betont Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB. Vor diesem Hintergrund begrüßt die KZVB auch die Abschaffung der Degression im TSVG. Bislang mussten Praxen, die überdurchschnittlich viele Patienten versorgen, mit Honorarkürzungen rechnen. Dieses planwirtschaftliche Steuerungsinstrument werde nun abgeschafft.
Neue AWMF-S3-Kinderschutzleitlinie veröffentlicht
Unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin und sechs weiteren medizinischen Fachgesellschaften wurde nach den Regularien der AWMF die S3-Leitlinie „Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)“ entwickelt. In Zusammenarbeit mit insgesamt 80 Fachgesellschaften und Organisationen, darunter die DGZMK mit ihren Fachgruppierungen AKFOS, AKPP, DGKiZ und die DGMKG, wurden Orientierungshilfen zum Erkennen, Beurteilen und Handeln bei möglichen Fällen von Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung vorgelegt. Enthalten ist auch ein Kapitel zur zahnärztlichen Untersuchung. Ein Link zur Leitlinie und den dazugehörigen Dokumenten ist abrufbar.
„Impfpflicht ist überfällig“
Der Gesundheitspolitiker Tino Sorge (MdB) fordert die Einführung einer Impfpflicht, um Kinder vor vermeidbaren Infektionen zu schützen. Eltern, die sich weigern, solle das Kindergeld gekürzt, notfalls auch in das Sorgerecht eingegriffen werden. Angesichts aktueller Berichte über Grippewellen und Masernausbrüche erklärte Sorge: „Dem eigenen Kind ohne Grund den Impfschutz vorzuenthalten, widerspricht jeder wissenschaftlichen Vernunft und läuft der elterlichen Sorgfaltspflicht zuwider. Damit unsere Kinder vor Kinderlähmung, Tetanus und anderen Krankheiten geschützt werden, wäre eine flächendeckende Impfpflicht angemessen – bundesweit und analog den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.“ Als Druckmittel zur Durchsetzung einer Impfpflicht fordert Sorge konsequente Sanktionen: „Lassen Eltern ihr Kind beharrlich und wiederholt nicht impfen, oder lehnen sie selbst Beratungsangebote ab, muss eingegriffen werden: Die Aufnahme an einer öffentlichen Kita und Schule ist dann zu verweigern – auch zum Schutz der anderen Kinder. Zudem sollten wir über Kürzungen des Kindergeldes nachdenken.“
Krankenkassen lassen neue telemedizinische Anwendung prüfen
Auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes hat der Gemeinsamen Bundessauschuss (G-BA) heute das Beratungsverfahren für ein neues telemedizinisches Behandlungsprogramm für Patienten mit einer schweren Herzschwäche eingeleitet. Eine solche Nutzenbewertung ist notwendig, um dieses neue Verfahren künftig als ambulante GKV-Leistung anbieten zu können. Der Antrag ist Teil einer Gesamtstrategie des GKV-Spitzenverbandes. In einem dazugehörigen Positionspapier zeigt der GKV-Spitzenverband auf, wie digitale und telemedizinische Angebote künftig in die Versorgung einbezogen werden sollten. Neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren für die gesetzliche Krankenversicherung können von niedergelassenen Ärzten erst dann angewendet und mit der GKV abgerechnet werden, wenn der G-BA ihren Nutzen geprüft und positiv eingestuft hat. „Nicht immer, wenn Telemedizin im Titel von Projekten auftaucht, steht dahinter tatsächlich ein neuer Versorgungsansatz. In diesem neuen Behandlungskonzept hingegen sehen wir die Chance, für eine tatsächlich bessere Versorgung der Patienten“, so Dr. Pfeiffer.
Zahl der Woche 2.327
Unternehmen aus 64 Ländern waren als Aussteller auf der IDS 2019 vertreten und damit noch einmal gut zwanzig Anbieter mehr als 2017. Sie trafen mit über 160.000 Fachbesuchern aus 166 Ländern zusammen.
Quelle: IDS