In Bayern gelten ab 16. März keine Betretungsverbote im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen. Die Argumente der Selbstverwaltung überzeugten den Gesundheitsminister.
Ab dem 16. März 2022 gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Beschäftige im Gesundheitswesen und in der Pflege. Wer muss jetzt wie in der Praxis aktiv werden?
Wichtig ist es jetzt, den Kreis der Impfberechtigten möglichst kurzfristig auszuweiten.
Trotzdem lehnen Hessens Ärzte mit Blick auf die Zahnärzteschaft genau das ab.
Die bayerischen Zahnärzte verlangen eine gründliche und objektive Überprüfung des AstraZeneca-Impfstoffs, bevor über dessen weitere Verwendung entschieden wird.
Am 15. März 2022 tritt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Kraft. Kann es Versorgungsengpässe geben? Die dzw hat die KZVen gefragt, ob es Zahlen gibt, wie viele Zahnärztinnen, Zahnärzte und in den Teams Arbeitenden geimpft sind.