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Kurzmeldungen Januar 2020
Dr. Susanne Fath (4. von links) wurde als Präsidentin des VdZÄ-Dentista bestätigt.

Dr. Susanne Fath (4. von links) wurde als Präsidentin des VdZÄ-Dentista bestätigt.

Fath als VdZÄ-Dentista Präsidentin gewählt

Dr. Susanne Fath ist gewählte Präsidentin des Verbands der ZahnÄrztinnen-Dentista. In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. Dezember 2019 in Berlin bestätigten die Mitglieder Dr. Fath mit großer Mehrheit im Amt. Fath war bereits seit 2008 Dentista-Präsidentin, nach Zusammenschluss mit dem Verband der ZahnÄrztinnen im Mai 2019 Vizepräsidentin Dentista – Praxis und Fortbildung und hatte den Verband in den letzten Wochen als kommissarische Präsidentin geleitet.
„Ich freue mich sehr und bedanke mich ganz herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen“, so Fath. Nun sei es an der Zeit, nach vorn zu schauen und die Sacharbeit in den Fokus zu stellen. „VdZÄ-Dentista ist ein bewusst breit aufgestellter Verband, der alle Interessen unserer Mitglieder abbildet. Für das kommende Jahr haben wir in allen Bereichen – Standespolitik, Fortbildung und Wissenschaft – interessante Angebote in der Planung und freuen uns darauf, diese zusammen mit unseren Kolleginnen vor Ort umsetzen zu können.“

GKV-SV fordert Modernisierungsschub

Mit Blick auf die Bedeutung der Digitalisierung für das Gesundheitswesen sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, der Deutschen Presseagentur (dpa): „Wir brauchen einen Modernisierungsschub in den Arztpraxen, damit die Chancen der Digitalisierung für die Verbesserung der Patientenversorgung genutzt werden können.“ Das Gespräch zwischen Arzt und Patienten sei ein Herzstück der Versorgung. „Wenn wir hier mit moderner Technik Entfernungen überwinden können, kann vielen Menschen geholfen werden.“ In den vergangenen Jahrzehnten habe sich die Lebenswirklichkeit vieler Menschen gewandelt – sie kauften online ein oder arbeiteten mobil. „Um in diesem geänderten Umfeld den gestiegenen Anforderungen gerecht werden zu können, ist die Digitalisierung für die Ärzte eine Chance und kein Risiko“, so Stoff-Ahnis.

Wahlmann ist neuer Präsident der DGKZ

Prof. inv. Dr. Jürgen Wahlmann/Edewecht, Vorstandsmitglied der DGKZ, übernahm per 1.Januar 2020 turnusmäßig vom bisherigen Präsidenten, Profesor Invitado University Sevilla Dr. med. dent. Martin Jörgens, die Führung der 2003 gegründeten Deutschen Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V.
Prof. inv. Dr. Wahlmann machte sein Examen 1987 in Göttingen und ist seit 1989 niedergelassen in eigener Praxis in Edewecht. 2004 erwarb er den „Master in Aesthetics“ am Rosenthal Institute der New York University. 2005 gewann er die Goldmedaille in der AACD Smile Gallery in der Kategorie „Indirekte Restaurationen“ und ist seit 2014 zugelassen als Prüfarzt nach MPG/AMG. Neben seiner Referententätigkeit ist er auch Autor zahlreicher Fachbeiträge in der Zeitschrift „cosmetic dentistry“ sowie anderen Publikationen. Wahlmann ist seit 2004 Mitglied der DGKZ und seit 2006 auch Mitglied im Vorstand der Gesellschaft. Unter seiner Führung wird der außerordentlich erfolgreiche Kurs der DGKZ auf dem Gebiet fachwissenschaftlich fundierter ästhetisch/kosmetischer Zahnmedizin fortgeführt.

Das BVA wird BAS

Mit der Veröffentlichung des „Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ im Bundesgesetzblatt ist auch die Namensumbenennung des Bundesversicherungsamtes in Bundesamt für Soziale Sicherung verbunden, die ab dem 1. Januar 2020 wirksam wurde. Präsident Frank Plate begrüßt die Umbenennung: „Der neue Name trägt dem vielfältigen Aufgabenspektrum der Bundesbehörde Rechnung, das seit der Errichtung des Amtes 1956 immer größer geworden ist.“ Das BAS führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören etwa die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde gestiegen. Auch die Branchenmindestlöhne steigen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt jedoch weiterhin nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Auszubildende sowie für Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Die Mindestlohn-Kommission wird bereits Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Januar 2021 aussprechen.

Zahl der Woche        49.679

Zahnärztinnen und Zahnärzte nahmen Ende 2018 an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil.
Quelle: Jahrbuch 2019 der KZBV