TI-Fristverlängerung beschlossen
Der Bundestag hat formal die Frist für die Installation der technischen Komponenten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) um sechs Monate verlängert. Nach der kürzlich erfolgten Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) müssen Zahnarztpraxen die benötigten Geräte allerdings bis zum 31. März 2019 bestellen, um die gesetzlich ab dem 1. Januar 2019 vorgesehenen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen in Höhe von einem Prozent zu vermeiden. Die Bestellung muss bei der jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachgewiesen werden. Bis zum 30. Juni 2019 muss dann das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis möglich sein. Sonst droht ab dem 1. Juli 2019 die gesetzlich vorgegebene Honorarkürzung.
Medisign Praxisausweis jetzt auch für Zahnärzte erhältlich
Der Signaturkarten-Anbieter Medisign wurde nun auch von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für die Ausgabe elektronischer Praxisausweise zugelassen. Zahnärzte erhalten den Praxisausweis (SMC-B) über ihre zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung, sobald diese die Antragstellung in ihrem Webportal freigeschaltet hat. Mit entsprechender KZV-Vorgangsnummer kann der Ausweis auch direkt auf www.smc-b.de online beantragt werden. „Mit dem Praxisausweis bietet Medisign den zentralen Baustein der neuen Telematikinfrastruktur an. Praxen benötigen ihn, um sich an der TI zu authentifizieren und Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte auszulesen“, erklärt Peter Schlögell, Leiter Standesorganisationen bei der ApoBank. Mit Armin Flender vom Deutschen Gesundheitsnetz (DGN) führt er die Geschäfte des gemeinsamen Tochterunternehmens. „Als Gesellschafter freuen wir uns, jetzt auch unsere Kunden aus der Zahnärzteschaft auf ihrem Weg in die TI unterstützen zu können.“
Stationäre Krankenhauskosten 2017 weiter gestiegen
Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2017 rund 91,3 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,9 Prozent mehr als im Jahr 2016 (87,8 Milliarden Euro). Umgerechnet auf rund 19,4 Millionen Patienten, die 2017 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall bei durchschnittlich 4.695 Euro und damit um 4,4 Prozent höher als im Jahr zuvor (4.497 Euro). Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in Brandenburg mit 4.235 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 5.408 Euro am höchsten. Auch in Baden-Württemberg, Berlin und Bremen übersteigen die durchschnittlichen Fallkosten erstmals den Betrag von 5 000 Euro. Regionale Unterschiede sind auch strukturell bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst. Am deutlichsten stiegen die stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr in Hessen und Rheinland-Pfalz mit jeweils +5,3 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern gab es mit +2,9 Prozent den geringsten Kostenanstieg.
Die Koelnmesse trennt sich von Geschäftsführerin Katharina C. Hamma
Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Auffassungen zur zukünftigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens hat der Aufsichtsrat der Koelnmesse am 16. November 2018 entschieden, die Zusammenarbeit mit Geschäftsführerin Katharina C. Hamma (52), mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Die Leitung des von Frau Hamma bisher verantworteten Geschäftsführungsbereichs übernimmt bis auf Weiteres Gerald Böse, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Koelnmesse. Diplom-Ingenieurin Katharina C. Hamma, zuvor Prokuristin der Messe München, war im Jahr 2011 in die Geschäftsführung der Koelnmesse berufen worden, um die seinerzeit neu geschaffene COO-Position zu besetzen.