Wie werden Beschäftigte während einer Pandemie geschützt? Wie kann der Betrieb trotz bestehender Einschränkungen weiterlaufen? - Genau das sind Fragen, die man sich in der jetzigen Lage stellen sollte. Somit sollte jedes Unternehmen einen Notfallplan erstellen, welcher im Fall einer Pandemie zum Einsatz kommt..
Die nachfolgenden Punkte sollten im Ernstfall geklärt sein:
Kommunikation
Hier sollten klare Verhältnisse geschaffen werden. Der Arbeitgeber legt mit Hilfe der Verantwortlichen fest, wie für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb gewährleistet wird, wie die interne Kommunikation ablaufen soll und wer welche Aufgabe dabei übernimmt. Hierbei sind sachliche Informationen und klare Anweisungen Voraussetzung für einen möglichst reibungslosen Ablauf im Ernstfall.
Hygiene
Ein hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz ist im Fall einer Epidemie oder Pandemie unerlässlich. Die zuständigen Bundes- oder Landesbehörden geben Hinweise, was zu beachten ist. Das betrifft zum Beispiel Quarantänemaßnahmen oder die Schließung von Einrichtungen. Ein Verweis auf diese Empfehlungen sollte in jedem betrieblichen Pandemieplan enthalten sein. Im Fall des aktuellen Corona-Virus gelten die gleichen Hygieneregeln wie allgemein zum Schutz vor luftübertragbaren Infektionskrankheiten:
- Händeschütteln vermeiden
- Regelmäßiges und gründliches Hände waschen
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Husten und Niesen nur in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
- Im Krankheitsfall Abstand halten
- Geschlossene Räume regelmäßig lüften
Verhalten im Krankheitsfall
Wie sollen Beschäftige sich verhalten, wenn sich die ersten Krankheitssymptome zeigen? Im Fall des Corona-Virus lautet die klare Empfehlung: Die Betroffenen sollten zunächst von zu Hause aus einen Arzt oder ein Gesundheitsamt anrufen. Die Fachleute entscheiden, ob ein Test angezeigt und was weiter zu tun ist.
Fallen Beschäftigte durch Krankheit aus, ermöglicht ein gut vorgeplanter Vertretungsplan das reibungslose Weiterarbeiten im Betrieb.
Weitere Informationen zur betrieblichen Pandemieplanung.
Aktionspaket Dentaltechnik
Für die Branche der Dentaltechnik bietet die BG ETEM ein „Aktionspaket Dentaltechnik“ an. Es beinhaltet viele Informationen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Das Aktionspaket kann man direkt über das Fachgebiet Feinmechanik der BG ETEM über eine Mail an BG ETEM bestellen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
- Robert Koch Institut
- weiter hat das Robert Koch Insitut den Pandemieplan überarbeitet
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Informationen zu COVID-19 hält auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bereit.
Bei Gefährdungen durch Infektionen und zur Umsetzung des betrieblichen Infektionsschutzes (Präventions- und Hygienemaßnahmen) sollte der Betriebsarzt hinzugezogen werden.