Die BZÄK würdigt die Entscheidung der Großen Koalition, die Grenze zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten von derzeit 10 auf 20 Personen zu erhöhen.
Der E-Health-Konnektor wird die Anwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglichen.