Der E-Health-Konnektor wird die Anwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) ermöglichen.
Die BZÄK würdigt die Entscheidung der Großen Koalition, die Grenze zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten von derzeit 10 auf 20 Personen zu erhöhen.