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Erster E-Health-Konnektor zugelassen
Der aktuelle elektronische Heilberufsausweis ist für viele kommenden Anwendungen erforderlich.

Die Gematik hat den ersten E-Health-Konnektor für den bundesweiten Einsatz in der Telematikinfrastruktur zugelassen. Damit steht dem Einsatz medizinischer Anwendungen wie Notfalldatensatz und E-Medikationsplan sowie der Kommunikationsplattform Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nichts mehr im Wege.  

Als erster Hersteller hat die Firma CompuGroup Medical das Zulassungsverfahren für sein Konnektorupdate bei der Gematik erfolgreich absolviert. Das bedeutet: Der Produktivrollout des E-Health-Konnektors kann beginnen. Zuvor hatte der Hersteller den Konnektor in der Region Westfalen-Lippe im Versorgungsalltag getestet. Neben dem erfolgreich abgeschlossenen Feldtest musste der Hersteller eine Sicherheitszertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nachweisen.

„Wir haben allen Grund zu feiern. Die Zulassung des E-Health-Konnektors ist ein großer Erfolg – für alle Beteiligten. Bald werden medizinische Anwendungen der Telematikinfrastruktur aus dem Versorgungsalltag nicht mehr wegzudenken sein“, sagt Gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken. „Damit sind wir unserem Ziel, durch digitale Lösungen die Patientenversorgung zu verbessern, ein enormes Stück nähergekommen.“

Neben dem Produktivrollout des ersten zugelassenen E-Health-Konnektors befinden sich auch die anderen Konnektorhersteller auf der Zielgeraden für den Feldtest und den anschließenden bundesweiten Rollout ihres Upgrades. Über ein Software-Update wird aus dem bisher zugelassenen Konnektor für den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten ein E-Health-Konnektor. Das Gerät muss nicht ausgetauscht werden.

Um vollumfänglich von den medizinischen Anwendungen zu profitieren, ist ein elektronischer Heilberufsausweis der zweiten Generation (eHBA G2) erforderlich. Allen Ärzten und Zahnärzten, die diesen noch nicht nutzen, empfiehlt die Gematik, die aktuelle eHBA-Version so bald wie möglich zu bestellen. Herausgeber des eHBA sind für Ärzte und Zahnärzte die Landesärzte- un ddie Zahnärztekammern und für Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammern.