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Kurzmeldungen 21. bis 27. Oktober 2019

Mehr Liquidität für die bayerischen Praxen

Die bayerischen Vertragszahnärzte bekommen mehr finanziellen Spielraum- Ab November 2019 überweist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) jedes Quartal eine Sonderausschüttung, die sich an den bisherigen Teilzahlungen orientiert. Bislang erhält jeder abrechnende Zahnarzt am Monatsende fünf Prozent des zugrunde gelegten Vorjahresumsatzes als Teilzahlung von der KZVB – das sind aufs Jahr gerechnet 60 Prozent des Vorjahresumsatzes. Zusätzlich werden künftig einmal pro Quartal 50 Prozent einer Teilzahlung jeweils im zweiten Monat des Quartals (Februar, Mai, August, November) als Sonderausschüttung überwiesen. Diese Sonderausschüttung wird gesondert auf dem Kontoauszug ausgewiesen. Der FVDZ-geführte Vorstand setzt damit auch ein Wahlversprechen um. So hatte der FVDZ Bayern angekündigt, die Liquidität der Praxen erhöhen zu wollen. Und genau dazu trägt die zusätzliche Teil-Auszahlung des voraussichtlichen Jahresumsatzes bei.
Der Zeitpunkt ist wohl überlegt. Denn im dritten Monat des Quartals wird bei Vertragszahnärzten die Einkommensteuervorauszahlung fällig. Durch die nun beschlossenen Sonderausschüttungen soll vermieden werden, dass kurzfristig das Konto überzogen oder Rücklagen aufgelöst werden müssen.

Konnektor regelmäßig updaten

Damit der Konnektor in medizinischen Einrichtungen stabil funktioniert, sollten regelmäßig Software-Updates eingespielt werden, teilt die Gematik mit. Nur so lassen sich medizinische Informationen jederzeit sicher und sektorenübergreifend über die Telematikinfrastruktur austauschen. Die Software-Updates müssen – genau wie das Gerät selbst – von der Gematik zugelassen sein. Die Zulassungen durch die Gematik sind zeitlich befristet. So läuft beispielsweise zum Jahresende die Zulassung einer aktuellen Produktversion des Konnektors von KoCo Connector GmbH („KoCoBox MED+“; 1.3.4:2.0.0) aus. Das heißt aber nicht, dass das Gerät ausgetauscht werden muss. Mit dem regelmäßigen Aufspielen von Software-Updates arbeitet der Konnektor weiter – funktional und sicher. Technische und funktionale Standards sowie Sicherheitsmaßnahmen entwickeln sich stetig weiter. Befristete Zulassung gewährleisten, dass ältere Produktversionen verbindlich vom Einsatz in der Telematikinfrastruktur ausgeschlossen sind. Bei Fragen zur Umsetzung von Software-Updates sollten sich Praxen an ihren zuständigen IT-Dienstleister wenden.

Katrin Bekes zur DGKiZ-Präsidentin gewählt

Unter besonderen Rahmenbedingungen fand die 26. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ) statt. Zum ersten Mal tagte die Fachgesellschaft vom 26. bis 28. September 2019 nicht in Deutschland, sondern in Wien. Der Kongress stand unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Katrin Bekes, MME, Leiterin des Fachbereichs Kinderzahnheilkunde an der Universitätszahnklinik Wien. Insgesamt fanden rund 360 Zahnärzte und Fachbesucher den Weg ins Palais Ferstel, um sich aktuellen Themen der Kinderzahnheilkunde aus Wissenschaft und Praxis zu widmen. Im Rahmen der Jahrestagung der DGKiZ wurde Prof. Bekes zur Präsidentin der deutschen Fachgesellschaft gewählt. Prof. Bekes war bereits seit 2008 als Generalsekretärin der Gesellschaft tätig. Sie ist nun die jüngste Präsidentin in der Geschichte der DGKiZ. Die DGKiZ hat die Förderung der Wissenschaft, Lehre und Praxis auf dem Gebiet der Kinderzahnheilkunde einschließlich der Primärprävention zum Ziel. Sie hat derzeit über 1700 Mitglieder.

Nutzenbewertung für digitale Gesundheitsanwendungen unerlässlich

Anlässlich der Bundestagsanhörung zum DVG äußerte sich der Politikchef des AOK-Bundesverbands Kai Senf: „Das Digitale-Versorgung-Gesetz enthält viele gute Ansätze, die wir begrüßen. Nachbesserungsbedarf gibt es aber noch bei den digitalen Gesundheitsanwendungen. Sie sollen ohne Prüfung des Nutzens und der Sicherheit für die Patienten in die Versorgung kommen. Das gilt auch für Anwendungen, die Risiken für die Patienten haben – zum Beispiel für Apps zur Erkennung von Erkrankungen. Daher fordern wir vor allem für solche Anwendungen eine Bewertung des Nutzens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, damit klar ist, dass der Nutzen für die Patienten einen möglichen Schaden überwiegt. Auch bei der Finanzierung digitaler Gesundheitsanwendungen sehen wir Änderungsbedarf. Derzeit ist vorgesehen, dass die Hersteller die Preise im ersten Jahr nach der Einführung frei festlegen können. Das ist eine Regelung, die schon bei den Arzneimitteln zu überhöhten Preisen geführt hat. Angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen können die Hersteller damit jeglichen Preisvereinbarungen aus dem Weg gehen. Daher muss an dieser Stelle nachgebessert werden.“

Zahl der Woche        19.203.376

Euro betrugen die Einnahmen der KZBV im Haushaltsjahr 2018.
Quelle: KZBV-Geschäftsbericht 2018/2019