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KZV Berlin klagt gegen Senatsverwaltung

Stecken sich "Berliner Zahnarztbosse" wirklich die Taschen voll? Fakt ist, es geht um Altersvorsorge und eine Klage der KZV B gegen das Land. Was die Betroffenen dazu sagen.

Berlin

In der Hauptstadt wird geklagt. Die KZV B gegen das Land.

Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin fand sich am 1. Juli 2017 prominent mit Bild in der "B.Z." und der Berliner Ausgabe der "Bild" wieder: "Berliner Zahnarztbosse füllen sich die eigenen Backentaschen", hieß es in der "B.Z.".

Dienstverträge als strittiger Punkt

Anlass der Berichterstattung ist eine von der KZV Berlin am 8. Juni 2017 beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erhobene Klage gegen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Es geht um einen strittigen Punkt in den Dienstverträgen der drei hauptamtlichen Vorstände: Um die Frage der Übergangsgelder beziehungsweise deren rückwirkende Umwandlung in einen Zuschuss zur Altersversorgung und die Ablehnung dieser Regelung durch die Senatsverwaltung, die als Rechtsaufsicht, nicht als Fachaufsicht gewertet wird.

Die Diskussion darüber schwelt schon seit Ende 2016 und wurde von der Opposition in der Vertreterversammlung der KZV Berlin, vor allem der Initiative Unabhängige Zahnmedizin Berlin (IUZB) öffentlich gemacht. Diese sieht die rückwirkend geplante Umwandlung der Übergangsgelder in einen Zuschuss zur Altersversorgung der Vorstände mehr als kritisch, vor allem für die bereits länger amtierenden Vorstände Dr. Jörg-Peter Husemann und Dr. Karl-Georg Pochhammer, der im März 2017 allerdings zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gewählt wurde.

Für Husemann könnte die Regelung, so heißt es in der B.Z., sogar schon ab 1999 greifen, als er das damals noch Ehrenamt im KZV-Vorstand erstmals angetreten hat. "Der Wert der Rentenzusagen betrage nach Berechnungen der Berliner KZV deutlich über 700.000 Euro", so auch Dr. Andreas Hessberger auf der Internetseite der IUZB.

Stellungnahme gegenüber der DZW

Vonseiten der KZV Berlin hieß es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der DZW-Redaktion: "Richtig ist, dass die KZV Berlin vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, eine Klage eingereicht hat. Es besteht weitestgehend Einigkeit mit der Senatsverwaltung über den Inhalt dieser Verträge; lediglich in einem Punkt besteht Uneinigkeit. Dieser wird nun gerichtlich geprüft: Für die Amtsperiode von 2017 bis 2022 wurden zwischen der Vertreterversammlung der KZV Berlin und den gewählten Vorstandsmitgliedern neue Dienstverträge ausgehandelt und von der Vertreterversammlung beschlossen.

Die Dienstverträge wurden der Aufsicht vorab zur Genehmigung vorgelegt und weitestgehend den Wünschen und Forderungen der Aufsichtsbehörde angepasst. Die bisherige Übergangsgeldregelung, die in den Verträgen von 2011 von der Aufsicht nicht beanstandet wurde, war dem neuen Senat nach Amtsübernahme nicht mehr genehm. Der Vorschlag, einen Zuschuss zur Altersversorgung zu gewähren, der die bisher erworbenen Ansprüche aus der Übergangsgeldregelung in eine Altersversorgung überführt, wurde von der Aufsicht zunächst befürwortet. Im Arbeitspapier der Aufsichtsbehörden ist diese Möglichkeit auch ausdrücklich als zulässig aufgeführt. Dennoch stimmte der neue Senat dieser Altersversorgung nicht zu. Diese Beanstandung durch den Senat als Rechtsaufsicht hätte nicht erfolgen dürfen; dies steht lediglich einer Fachaufsicht zu. Die KZV Berlin muss nun, nach mehrfacher Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung, die beschlossenen Verträge für die Vorstände auch umsetzen." dzw

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