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Schutzschirm abgelehnt

Mit einer Resolution der VV der KZV LB wird der Schutzschirm der COVID-19-Schutzverordnung abgelehnt.

Mit einer Resolution der VV der KZV LB wird der Schutzschirm der COVID-19-Schutzverordnung abgelehnt.

Die außerordentliche Vertreterversammlung der KZV LB verabschiedete am 27. Mai 2020 nachfolgende Resolution „Weniger Staat – mehr Eigenverantwortung“:

„Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor gewaltige Herausforderungen. Die Zahnheilkunde steht auf Grund des spezifischen Arbeitsfeldes mit im Fokus der Gefährdung durch COVID-19. Der Umgang von Bundes- und Landesministerien in der Krise mit unserem Berufsstand, der bundesweit rund 350.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, lässt jedwede Wertschätzung vermissen.

Weder die wirtschaftliche Lage der Praxen, nach einem gewaltigen Umsatzeinbruch infolge der allgemeinen Verunsicherung noch der dringende Bedarf an persönlichen Schutzausrüstungen in unserem Arbeitsfeld finden bei den von der Politik geplanten Maßnahmen Berücksichtigung. Dessen ungeachtet findet in unserem Sektor im Gegensatz zu anderen Fachgebieten weiter die volle Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen im erforderlichen Rahmen statt. Dafür gebührt allen Kolleginnen und Kollegen mit ihren Praxisteams unser aller Dank.
Mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom 30. April 2020 wird uns ein Schutzschirm angeboten, welcher den Namen nicht verdient. Die Vertreterversammlung der KZV LB verzichtet auf diese sogenannte Hilfe.

Wir werden als Berufsstand unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht und finden Wege, in Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern in der GKV, die durch COVID-19 verursachten finanziellen Engpässe unserer Praxen eigenverantwortlich zu regulieren, ohne die ohnehin angespannten Ressourcen des Systems über diese Verordnung zusätzlich zu strapazieren.

Wir erwarten aber auch, dass unserer Arbeit für die Patienten die nötige Wertschätzung entgegengebracht wird. Insbesondere fordern wir

  • eine Sicherung unserer betrieblichen Rücklagen und keine zusätzlichen Belastungen, wie einmalige Abgaben oder Vermögensabgaben,
  • Berücksichtigung der stark gestiegenen Kosten und des Aufwandes für Hygienemaßnahmen und Schutzausrüstungen in der Vergütung,
  • Abbau bürokratischer Belastungen ohne Nutzen für die Patientenversorgung, Schluss mit der Kultur des Misstrauens,
  • Anerkennung unserer gesellschaftlichen Leistungen und Verantwortung für bundesweit rund 350.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • staatliche Sicherstellung von Maßnahmen für den Katastrophenschutz, wie Versorgung mit persönlichen Schutzausrüstungen für solche Krisen,
  • Verzicht auf Budgetierungen und Rabattierungen zur Stärkung des Gesundheitssystems, nur wirtschaftlich unabhängige freiberufliche Praxen können eine Versorgung auf hohem Niveau sicherstellen,
  • ein Bildungssystem, das den gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft und damit auch unserem Beruf gerecht wird, welches aber auch von Respekt und Verantwortungsbewusstsein geprägt ist,
  • eine stärkere Anerkennung der Familie in unserem Staat, denn gerade in dieser Krise zeigte sich, dass die Familien in kürzester Zeit alle Aufgaben der Kinder- und Pflegebetreuung Angehöriger, der Schulbildung, der beruflichen Verpflichtung übernehmen mussten und dass in der Regel auch weitestgehend unentgeltlich getan haben.“