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Kleine Anfrage zur Studienplatzvergabe
Werden bald alle Zulassungsverfahren für Studiengänge mit bundesweiter Beschränkung wie Zahnmedizin und Pharmazie entsprechend geändert?

Werden bald alle Zulassungsverfahren für Studiengänge mit bundesweiter Beschränkung wie Zahnmedizin und Pharmazie entsprechend geändert?

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende letzten Jahres die Studienplatzvergabe für Humanmedizin als teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Jetzt wird ein verfassungskonformes Zulassungsverfahren gesucht. Die geltenden Regelungen verstießen gegen den grundrechtlichen Anspruch der Bewerber auf „gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot“. Die grundsätzliche Vergabe der Medizinstudienplätze nach Abiturnote beanstandeten die Richter nicht. Sie mahnten lediglich die Gewichtung der bundesweit nicht einheitlichen Abiturnote an. Die Hochschulen müssten auch andere eignungsrelevanten Kriterien berücksichtigen. Derzeit bewerben sich pro Medizinstudienplatz etwa vier Bewerber.

Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat in einer kleinen Anfrage nach den „Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Studienplatzvergabe“ gefragt. Der DZW liegen die Antworten aus dem BMBF vor. Demnach wird der Bundesgesetzgeber vor allem in Bezug auf das Hochschulrahmengesetz in der Verantwortung gesehen. „Der im Urteil formulierte Regelungsauftrag richtet sich nach dem Verständnis der Bundesregierung primär an die Länder. Dementsprechend beabsichtigen die Länder, ihren Staatsvertrag, in dem die Studienplatzvergabe für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge geregelt ist, anzupassen“, heißt es dort. Der hochschulpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Kai Gehring, sieht diese Haltung kritisch: „Die Bundesregierung geht mit dieser Passivität ein hohes Risiko ein. Sollten die Länder bei der Überarbeitung ihres Staatsvertrags für die Hochschulzulassung in Verzug oder Konflikt geraten, droht Chaos für Studienbewerber und Hochschulen auszubrechen. Denn das für verfassungswidrig erklärte Zulassungsverfahren gilt ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr. Wenn bis dahin die Neureglung nicht gelingt, droht eine Klagewelle von Studienbewerbern“, befürchtet Gehring. Auch für andere Studiengänge sieht das Ministerium Handlungsbedarf: „Derzeit erfolgt die Studienplatzvergabe in allen Studiengängen mit bundesweitem Numerus clausus (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) nach einheitlichen Regelungen. Eine Änderung der Zulassung im Studienfach Humanmedizin könnte daher Anlass geben, entsprechende Änderungen auch bei der Zulassung in den übrigen Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung zu erwägen.“

Vorschläge zum Zulassungsverfahren

Der Medizinische Fakultätentag (MFT) und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Bund und Länder aufgefordert, innerhalb der gegebenen Frist ein validiertes, praktikables und verfassungskonformes Zulassungsverfahren in Bundes- und Landesgesetzen einzuführen. Demnach sollen Wartezeiten- und Abiturbestenquote entfallen, während die Härtefallregelung bestehen bleiben soll. 50 Prozent der übrigen Studienplätze würden nach einem zentralen Verfahren vergeben, das Abiturnote, validierten Studieneignungstest, berufspraktische Erfahrung und Sozialkompetenz kombiniert. Die übrigen 50 Prozent könnten nach standortspezifischen Auswahlverfahren vergeben werden. Die Fristen für die Neugestaltung sind eng gesetzt. Gehring: „Es ist mehr als ambitioniert, dass alle 16 Länder bis 31.12.2019 einen überarbeiteten Staatsvertrag für die Hochschulzulassung ratifizieren und in Landesrecht überführen. Die Bundesregierung wäre gut beraten, ihre Passivität unverzüglich aufzugeben, weil es sich beim Studium für künftige Ärzte um eine bundesweite Frage handelt.“