Die Menschen in Deutschland haben sich vom Lockdown inzwischen weitestgehend erholt, doch viele Wirtschaftsbereiche kämpfen weiterhin mit Umsatzeinbußen und Kurzarbeit. Eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat hat am 29. Juni ein Konjunkturpaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro beschlossen, das den Konsum ankurbeln und die Zukunftsfähigkeit des Landes stärken soll.
Zu den zentralen Punkten im Konjunkturpakt zählt das zweite Corona-Steuerhilfegesetz, das insbesondere eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 vorsieht. Die Umsatzsteuer wird bis zum 31.12.2020 herabgesetzt, der reguläre Steuersatz sinkt von 19 auf 16 Prozent, der reduzierte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent. Über 19 Milliarden Euro wird die Steuersenkung die Staatskasse kosten und sie ist nicht unumstritten, die Opposition bemängelt das Vorhaben als zu wenig zielgerichtet. Oftmals wird auch der Aufwand kritisiert und einzelne Unternehmen haben schon angekündigt, die Senkung nicht an die Kunden weitergeben zu wollen. Ob die Steuersenkung den großen „Wumms“ bringt, den Finanzminister Olaf Scholz angekündigt hat, muss sich erst noch zeigen. Auch in der Dentalbranche sind die Erwartungen an die Wirksamkeit dieser Maßnahme sehr unterschiedlich.
Große Hoffnung bei Herstellern von Investitionsgütern, …
Arjan de Roy, Geschäftsführers der Dentsply Sirona Deutschland GmbH, macht Mut: „Für jede Praxis bedeutet die abgesenkte Mehrwertsteuer eine unmittelbare Ersparnis, da Praxen die Mehrwertsteuer – abgesehen von einer Investition in die Cerec-Systeme – nicht als Vorsteuer geltend machen können. Wir gehen davon aus, dass dies zu einer höheren Investitionsneigung im zweiten Halbjahr 2020 führen wird. In Kombination mit den geförderten Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der erhöhten Abschreibungsmöglichkeit von bis zu 25 Prozent (gemäß AfA-Tabelle), welche ebenfalls Bestandteil des Investitionsanreiz-Programms der Regierung sind, rechnen sich Investitionen für Praxen im Jahr 2020 richtig. Damit nicht erst gegen Ende des Jahres lohnenswerte Investitionen – wie zum Beispiel in Behandlungseinheiten, Röntgengeräte oder CAD/CAM-Systeme – vorgenommen werden und dann gegebenenfalls nicht zeitnah auf Bestellung produziert werden kann, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem eigenen Steuerberater zusammenzusetzen. Die Kombination aller Anreize stellt aus unserer Sicht eine einmalig attraktive Basis für Investitionen dar“.
Auch der japanische Hersteller Prexion, der mit seinem 2-D- und 3-D-fähigen Explorer auf den europäischen Markt drängt, hofft laut Marketing-Koordinatorin Misaki Minouri mit der Senkung der Umsatzsteuer auf positive Kaufanreize für Investitionsgüter, etwa DVT-Systeme.
… die die Hersteller von Verbrauchsmaterialen nicht unbedingt teilen
„Ob die Senkung der Mehrwertsteuer zur Ankurbelung der Branche beiträgt, hängt von mehreren Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen können, etwa denen, ob die Händler die Umsatzsteuersenkung weitergeben und eine zweite Infektionswelle ausbleibt“, meint Bernd Betzold, Pressesprecher für Oral Care bei 3M. Insgesamt schätzt er den Effekt auf die Bestellung von Verbrauchsmaterialen eher moderat ein, denn er erwartet nicht, dass die Zahnärzte Verbrauchsmaterialien horten werden. Es ist wichtig, dass die Patienten jetzt in die Praxen kommen und der Regelbetrieb wieder richtig Fahrt aufnimmt“, so Betzold, „dann werden wir eine spürbare Belebung des Marktes erfahren.“
Kein Sondereffekt für Zahnersatz
Der Bundesinnungsverband Deutscher Zahntechniker (VDZI) erwartet durch die Steuersenkung auch keinen merklichen Sondereffekt bei der Inanspruchnahme von Zahnersatz. VDZI-Generalsekretär Walter Winkler erklärt: „Die Absenkung der Mehrwertsteuersätze führt für Unternehmen zu einem umfassenden kurzfristigen Handlungsbedarf, insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und die Buchhaltung ist umzustellen. Zugleich ist im Auge zu behalten, dass die Änderungen in sechs Monaten wieder rückgängig zu machen sind. Es ist also ein hoher bürokratischer Aufwand damit verbunden, den die Innungsmitglieder umsetzen müssen.“ Dennoch wird der Patient, die Steuersenkung von 7 auf 5 Prozent unmittelbar im Portemonnaie spüren, denn er erhält bei der Abrechnung eine Kopie der Originalrechnung des Labors mit dem Ausweis der verminderten Mehrwertsteuer. Für die Anwendung des richtigen Mehrwertsteuersatzes kommt es darauf an, wann das Labor die Leistung erbracht hat. Beim Zahntechniker-Handwerk ist der Zeitpunkt der Übergabe der Lieferung in der Regel der maßgebliche Leistungszeitpunkt.
„Viel wichtiger für die wirtschaftliche Belebung auch in der Zahntechnik sind die sichere Arbeitsfähigkeit und das Vertrauen der Bevölkerung in die Zahnmedizin, als auch die generelle Zuversicht in eine schnelle Erholung mit Jobsicherheit für die Menschen. Wir hätten uns speziell für die Zahntechnik gewünscht, dass der Gesetzgeber die für den 1. Oktober vorgesehene Erhöhung der Festzuschüsse vorzieht. Das wäre der richtige Weg gewesen, schon jetzt den generell von der Regierung ja sofort gewünschten konjunkturellen Nachfrageimpuls zu setzen“, meint Generalsekretär Winkler.
Fort- und Weiterbildungen laufen wieder an
Zurückhaltend im Hinblick auf den positiven Impuls sind auch Fortbildungseinrichtungen. Christiane Fork, Leiterin der Haranni Academie in Herne, schildert: „Die Absenkung der Mehrwertsteuer ist für uns kein großes Thema. Das macht bei Einzelbuchungen nicht viel aus. Tatsächlich hat auch noch kein einziger Kunde danach gefragt, für die anstehenden Investitionsplanungen in den Praxen spielt das im Fortbildungsbereich ebenfalls keine Rolle“, so Fork.
Für sie und ihr Team ist es viel wichtiger, dass Anfang Mai die Genehmigung zur Wiederaufnahme des Betriebs erteilt wurde. „Sofort haben wir Teilnehmer und Referenten informiert, neue Termine vorgeschlagen und weiterkommuniziert. Wir hatten vereinbart, dass wir uns im Zweifelsfall sehr kurzfristig melden, um erneut an den Start zu gehen. Bis auf wenige Einzelfälle hatten wir keine Stornierungen zu beklagen, sondern konnten die bereits geleisteten Kursgebühren gutschreiben. Der Zuspruch für die schnell anberaumten Ersatztermine ist sehr hoch, so dass wir auch in den Ferienmonaten Juli und August ausgesetzte Kurse nachholen werden.“
Aktive Unterstützung durch die Mehrwertsteuersenkung
Die ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft Düsseldorf AG (Tochter der ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG und Bestandteil von DIE ZA), wirbt derzeit offensiv mit einem „Steuerparadies“, denn Neukunden oder weiterempfehlenden Zahnärzten wird bis zum 31. Juli ein Rabatt in Höhe von 16 Prozent auf die Factoringgebühr gewährt.
Dr. Andreas Janke, Vorstandsvorsitzender der ZA eG, erklärt die Motivation hinter der Aktion: „Wir sind eine Genossenschaft, die das Motto „Von Zahnärzten für Zahnärzte“ aktiv lebt. Wir wollen in diesem Geist unseren Beitrag zur Stabilisierung der Liquidität in den Praxen unserer Kunden und anderer Zahnärzte leisten. Die 16 Prozent Rabatt auf unsere Dienstleistung kommt direkt in den Praxen an. Mit Sicherheit wird die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung einen positiven Effekt auf den Dentalmarkt haben. Schließlich wird der gesamten Wertschöpfungskette 3 Prozent weniger Liquidität entzogen. Spielentscheidend wird allerdings sein, dass die Patienten wieder in die Praxen kommen und die Zahnärzte die ausgefallenen notwendigen Behandlungen nachholen können.“
Brigitte Dinkloh