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Diese Forderungen hat die BZÄK – #10

Bis zur Wahl veröffentlicht die BZÄK online jede Woche eine dieser Forderungen, deren Kurzform wir hier ebenfalls wöchentlich im Wortlaut vorstellen. Das komplette Programm "Gesundheitspolitische Perspektiven für die Legislaturperiode 2017-2023" gibt es auf der Website der BZÄK.

#10 Aushöhlung des deutschen Qualitätsniveaus verhindern

Die EU stellt immer häufiger gesundheits- und binnenmarktpolitische Weichen, die unmittelbaren Einfluss auf die zahnmedizinische Berufsausübung und Versorgung in Deutschland haben. Nationale Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen werden dabei als Wachstumshemmnisse und regulatorische Hürden für den europäischen Binnenmarkt gesehen. Um eine Beeinträchtigung des hohen Qualitäts- und Ausbildungsstandards sowie eine zunehmende Ökonomisierung in der Zahnmedizin zu verhindern, fordert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK):

  • im Rahmen aktueller binnenmarktpolitischer Maßnahmen wie der Verabschiedung des sogenannten Dienstleistungspakets sicherzustellen, dass im Interesse des Patientenschutzes ein hohes Niveau der zahnärztlichen Versorgung beibehalten wird und dabei konsequent das Bestimmungslandprinzip als Leitprinzip bei der Frage des anwendbaren Rechts im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten erhalten bleibt,
  • das System der freiberuflichen Selbstverwaltung (Kammersystem) als bewährtes ordnungspolitisches Modell auf europäischer Ebene zu fördern und allen Bestrebungen, den aktuellen Status und die Rechte der Freien Berufe zu beschneiden, massiv entgegenzuwirken und die Bemühungen des Berufsstandes zu unterstützen, eine „EU-Charta der Freien Berufe“ auf europäischer Ebene zu implementieren,
  • Tendenzen zur Substitution anstelle von Delegation zahnärztlicher Leistungen durch Assistenzpersonal entgegenzuwirken,
  • Normierungen von Gesundheitsleistungen unter dem Dach des Europäischen Komitees für Normierung (CEN) zu verhindern.

Das ist die zehnte von zehn Forderungen der BZÄK für die nächste Legislaturperiode, damit unser Gesundheitssystem zukunftsfest gemacht wird.

#9 Praxis-Team durch attraktive Aus- und Fortbildung fördern

Das Team in der Zahnarztpraxis ist eine unverzichtbare Stütze bei der Patientenbetreuung, besonders bei der Prävention. Das duale System der beruflichen Ausbildung in Deutschland gewährleistet eine optimale Qualifikation. Um diese Errungenschaft zu erhalten, fordert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

  • das duale System der beruflichen Ausbildung in Deutschland, das international Vorbildcharakter besitzt, zu stärken und den aktuellen Herausforderungen permanent anzupassen,
  • neben der etablierten Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) kein zweites Berufsbild Dentalhygiene (DH) als eigenständigen Beruf zu etablieren,
  • das erfolgreiche, praxisorientierte Aufstiegsfortbildungsmodell für nichtzahnärztliches Assistenzpersonal im Aufgabengebiet der Zahnärztekammern gemäß Paragraf 54 Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zu fördern,
  • eine Substitution von zahnmedizinischen Leistungen durch medizinische und nichtmedizinische Berufsgruppen, also Assistenzpersonal, aus Gründen der Patientensicherheit strikt zurückzuweisen (Delegation statt Substitution).

#8 Präventive Mundgesundheitskonzepte weiter entwickeln

Die Mundgesundheit in Deutschland belegt im weltweiten Vergleich einen Spitzenplatz. Im Vergleich mit den anderen G7-Staaten zum Beispiel weisen unsere 12-Jährigen die mit Abstand geringste Karieserfahrung auf, so die BZÄK. Um hier weitere Erfolge zu feiern, müsse die präventive Kompetenz der Zahnmedizin von der Politik besser in geplante Präventionsstrategien eingebunden werden. Deshalb fordert die BZÄK:

  • die Zahnmedizin stärker in gesundheitspolitische Programme der Prävention und Gesundheitsförderung auf der Basis des gemeinsamen Risikofaktorenansatzes zu integrieren,
  • die praktische und fachliche Expertise der Zahnärzteschaft in den Präventionskonferenzen im Rahmen der Umsetzung des Präventionsgesetzes zu nutzen und einzubinden,
  • passende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die zahnmedizinische Betreuung und Aufklärung von Patienten insbesondere mit parodontalen Erkrankungen auf ein organisatorisch und finanziell angemessenes Fundament gestellt werden kann,
  • eine besondere Förderung der zahnmedizinischen Prävention insbesondere auf bevölkerungs- und gruppenprophylaktischer Ebene für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund bereitzustellen,
  • die präventive Kompetenz der Zahnärzte auch bei systemischen Erkrankungen zu nutzen.
    Bundestagswahl 2017

    Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl in Deutschland. Schon im Vorfeld der Wahl werden Forderungen an die künftige Regierung gestellt.

    #7 Richtige Weichenstellungen in der zahnärztlichen Versorgung vornehmen

    Die Zahnärzte in Deutschland bieten allen Patienten unabhängig von ihrem sozialen Status eine hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe Versorgung. Um dies auch in Zukunft sicherzustellen, muss die flächendeckende Versorgung durch attraktive Bedingungen für die zahnärztliche Berufsausübung sichergestellt und die Mund- und Zahngesundheit der älteren Menschen, der Pflegebedürftigen sowie der Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden, so die BZÄK. Das gilt auch für die Menschen mit Migrationshintergrund. Deshalb fordert die BZÄK:

    • für jeden Bürger einen wohnortnahen Zugang zu qualitativ hochwertiger, zahnärztlicher Versorgung (flächendeckende Versorgung),
    • die Anreize zur Niederlassung in ländlichen Regionen durch attraktive Rahmenbedingungen zu verbessern,
    • eine zeit- und bedarfsgemäße Definition der Anspruchsberechtigung und der spezifischen Bedürfnisse, um alle Menschen mit einer für die zahnmedizinische Behandlung relevanten Behinderung adäquat auch bei notwendiger Narkosebehandlung zu versorgen,
    • Inhalte der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege in die neue Ausbildungsverordnung zum Beruf „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“ entsprechend den von der Zahnärzteschaft bereits entwickelten Konzepten zu übernehmen,
    • dass Flüchtlinge und Asylbewerber gleichermaßen von dem hohen Standard der zahnärztlichen Versorgung und der guten Mund- und Zahngesundheit in Deutschland profitieren,
    • dass für den Zahnarzt in der Praxis unmittelbar und eindeutig erkennbar sein muss, welche Leistungsansprüche sein Patient nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat,
    • die Gleichwertigkeitsprüfung – inklusive Sprachprüfung (samt des Nachweises fachlicher wie umgangssprachlicher Sprachkenntnisse) – als unerlässliche Voraussetzung vorzusehen, um in Deutschland den Beruf des Zahnarztes ausüben zu können.

    #6 Duales Krankenversicherungssystem patientenorientiert ausbauen

    Das duale System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (GKV und PKV) ist das tragende Element des deutschen Gesundheitswesens, so die BZÄK. Die Erfolge der zahnmedizinischen Prävention seien eng mit diesem dualen System aus solidarischer Versicherung und eigener Vorsorge verbunden. Um den nachgewiesenen Erfolg des deutschen Gesundheitswesens nicht zu gefährden, fordert die BZÄK:

    • alle Bestrebungen, über eine „Bürgerversicherung“ einen einheitlichen Krankenversicherungsmarkt zu errichten, entschieden abzulehnen,
    • das duale Krankenversicherungssystem aus GKV und PKV beizubehalten und patientenorientiert entsprechend den gesellschaftlichen Veränderungen im Wege der reformierten Dualität anzupassen,
    • die privatzahnärztlichen Leistungen als Innovationstreiber zu nutzen.

    #5 Qualität auch durch Fortschritt in der Ausbildung verankern

    Eine hochwertige und qualitätsgesicherte Zahnmedizin erfordert einen Ausbildungsstandard nach aktuellem Stand der Wissenschaft, so die BZÄK. Die Politik müsse die Ausbildungsbedingungen der angehenden Zahnärzte ständig an die steigenden Versorgungsanforderungen und den wissenschaftlichen Fortschritt anpassen. Deshalb fordert die BZÄK:

    • die Ausbildung der Zahnärzteschaft unter Berücksichtigung der zahnärztlichen Expertise an die aktuellen Anforderungen der zahnmedizinischen Versorgung und an die wissenschaftliche Weiterentwicklung anzupassen,
    • die Qualitätsförderung als genuine Aufgabe der (Landes-)Zahnärztekammern im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse anzuerkennen sowie in diese einzubeziehen,
    • gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse mittels Versorgungsforschung stärker zu analysieren und kritisch zu begleiten.

    #4 Rahmenbedingungen für junge Zahnärzte verbessern

    Junge Zahnärzte benötigen wegen der hohen wissenschaftlichen Anforderungen attraktive Ausbildungsbedingungen, so die BZÄK. Bessere Voraussetzungen für die Ausbildung könne die Politik durch finanzielle Anreize und familienfreundliche Hilfen schaffen.
    Zur Unterstützung der angehenden Zahnärzte fordert die BZÄK:

    • die Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung (nach mehr als 60 Jahren) unbedingt zu verabschieden und dabei den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) zu berücksichtigen,
    • die Strukturen und Inhalte der zahnmedizinischen Ausbildung dringend an die aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen des Versorgungsgeschehens anzupassen,
    • vor allem die wissenschaftliche und finanzielle Ausstattung und eine bessere Gegenfinanzierung der Personaldecke an den Universitäten zu sichern,
    • Impulse aus dem BZÄK-Memorandum zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der zahnärztlichen Berufsausübung stärker in die politische Arbeit zu integrieren.

    #3 Vergütung an wirtschaftliche Entwicklung anpassen

    Zahnärzte sind für zahnärztliche Leistungen an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für ärztliche Leistungen an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden.

    Um eine fachlich und betriebswirtschaftlich zeitgemäße GOZ bzw. GOÄ zu gewährleisten, fordert die BZÄK:

    • eine zeitgemäße und fachlich wie betriebswirtschaftlich stimmige GOZ auf Basis der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) zu implementieren – auch vor dem Hintergrund der im Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Erhöhung der Tierärztegebührenordnung (GOT) um 12 Prozent,
    • den Punktwert in der GOZ kontinuierlich an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen,
    • die Zahnmedizin als Teil der Medizin auch in der GOÄ zu verankern.

    #2 Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung schützen

    Zahnärzte erbringen qualitativ hochwertige Leistungen. Den erforderlichen Rechtsrahmen dafür regelt die zahnärztliche Selbstverwaltung eigenverantwortlich, so die BZÄK, auch und gerade zum Schutz der Patienten. Der Status des Zahnarztes als freier Heilberuf garantiert eine hochwertige, fortschrittliche und qualitätsgesicherte Behandlung frei von Fremdinteressen. Um dies zu erhalten, fordert die BZÄK:

    • ein verlässliches Bekenntnis zur Stärkung der freiheitlichen und gemeinwohlorientierten Berufsausübung auf nationaler wie auf europäischer Ebene abzugeben (Freiberuflichkeit),
    • den notwendigen Freiraum für Therapiefreiheit und verantwortliche Patientenbetreuung zur Verfügung zu stellen,
    • von weiteren praxisfremden Übersteuerungen und Bürokratielasten im Zahnarzt-Patienten-Verhältnis Abstand zu nehmen,
    • die Funktionen und Gestaltungsmöglichkeiten des zahnärztlichen Kammersystems entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip zu stärken und bei den politischen Initiativen – insbesondere bei denen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – zu berücksichtigen,
    • das volkswirtschaftliche Potenzial der freien Heilberufe ausdrücklich anzuerkennen und zu stärken.

    #1 Patientenrechte wahren

    Patienten haben das Recht auf freie (Zahn-)Arztwahl. Eine Beteiligung von mündigen und aufgeklärten Patienten an zahnmedizinischen Entscheidungsprozessen ist sinnvoll und notwendig, so die BZÄK. Denn Vertrauen und Compliance seien der Schlüssel zum Behandlungserfolg. Damit die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland weiterhin ein weltweites Vorbild bleibe, fordert die BZÄK:

    • die Patientenrechte zu bewahren,
    • den Stellenwert der bundesweit erfolgreich etablierten Patientenberatung, des Gutachter- und Schlichtungswesens, der zahnärztlichen Selbstverwaltung und ihrer Qualitätsförderung zu stärken,
    • das Patientenrecht auf freie (Zahn-)Arztwahl nicht durch selektivvertragliche Strukturen wie Öffnungsklauseln einzuschränken und das in der Zahnmedizin bewährte kollektivvertragliche System zu stärken,
    • den Patientenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung insbesondere im Bereich der Digitalisierung zu sichern.

    Das vollständige Programm der BZÄK zur Bundestagswahl 2017 "Gesundheitspolitische Perspektiven für die Legislaturperiode 2017-2023" gibt es zum Download auf der Website der BZÄK.