Mit Blick auf die Nutzung von Amalgam setzen sich viele Abgeordnete für ein schärferes Vorgehen ein, als von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. In der Diskussion steht über die verbindliche Einführung von Amalgamabscheidern hinaus ein Verbot des Werkstoffs für schwangere und stillende Frauen sowie Milchzähne. Offen ist, ob ein Antrag die Mehrheit im Parlament finden wird, wonach Amalgam bis 2021 gänzlich verboten werden soll und nur ausnahmsweise, in medizinisch begründeten Fällen, erlaubt ist. Die Abstimmung im ENVI ist für Mitte Oktober vorgesehen.
Kapselform und Amalgamabscheider-Pflicht
Der von der Europäischen Kommission vorgestellte Gesetzesentwurf für eine neue EU-Quecksilberverordnung sieht aus Gründen des Umweltschutzes unter anderem vor, dass ab 1. Januar 2019 EU-weit Dentalamalgam nur noch in verkapselter Form verwendet werden darf. Zudem müssen zahnmedizinische Einrichtungen in der EU verpflichtend mit Amalgamabscheidern ausgestattet sein. Während in Deutschland Amalgamabscheider seit langer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es in neun EU-Mitgliedstaaten keine gesetzliche Pflicht dafür. Die Kommission schätzt, dass derzeit ein Viertel aller Zahnarztpraxen in der EU über keinen Amalgamabscheider verfügt.