„Es ist erschreckend und schockierend zugleich, wie fahrlässig oder gar desinteressiert mit dem Thema Datenschutz und den anstehenden Neuerungen zum 25. Mai 2018 in den Zahnarztpraxen umgegangen wird“, sagt Katja Frings, Leiterin des Außendiensts bei der Opti Zahnarztberatung GmbH. Habe eine Praxis aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Datenschutzbehörde schriftlich zu melden und komme dieser Pflicht nicht nach, kann dies bereits eine Geldstrafe nach sich ziehen.
„Wir erhalten bereits Anfragen zu simulierten Datenschutzbegehungen und -überprüfungen aus anderen ärztlichen Branchen, so etwa aus dem tierärztlichen Bereich, weil Praxen sich bis zum Mai noch gut vorbereiten möchten. In der Dentalbranche haben wir jedoch festgestellt, dass viele Praxisinhaber noch nicht einmal mitbekommen haben, dass überhaupt eine Änderung ansteht, und sich entsprechend auch noch nicht vorbereitet haben. Sprechen wir mit den Praxen persönlich und klären sie auf, dann ist der Schock meistens groß, denn die Zeit bis zur Umsetzung läuft und es gibt keine Übergangsfrist“, so Frings weiter.
Im Fokus steht die deutlich erhöhte Strafbarkeit bei Verstößen. „Waren es gemäß Paragraf 43 Abs. 2, 3 BDSG Geldbußen bis zu 300.000 Euro, so sieht die EU-DSGVO nun Strafen in Höhe von bis zu 20.000.000 Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes vor. Eine Steigerung um das 66,7-fache. Und immer der höhere Betrag zählt.“
Neben den persönlichen Daten der Patienten und Mitarbeiter schützen Praxisinhaber durch eine korrekte Anwendung des Datenschutzgesetzes vor allem auch die eigene Praxis und ihre berufliche und private Existenz. Werte und Zusammenhänge, bei denen es keine zwei Meinungen geben kann. Frings: „Umfragen etwa von Bitkom Research zeigen, dass sich lediglich 15 bis 20 Prozent aller deutschen Unternehmen sicher sind, den Datenschutzanforderungen umfänglich zu entsprechen. Ganz offensichtlich wurde mit dem Thema Datenschutz in den vergangenen Jahren fahrlässig umgegangen. Als einer der wichtigsten Gründe für die fehlende Auseinandersetzung mit dem Thema Datenschutz wird der Mangel an praktischen Umsetzungshilfen genannt.“
Die Opti Zahnarztberatung GmbH ist ein Beratungsunternehmen, das sich auf die ganzheitliche Beratung von Zahnarztpraxen in den Bereichen Consulting, Organisation, Betriebswirtschaft, Führung und Personal sowie Marketing spezialisiert hat. Seit dem Jahr 2006 betreut man nach eigenen Angaben deutschlandweit mehr als 1.400 Zahnarztpraxen und biete außerdem jährlich Vortragsveranstaltungen und Weiterbildungsseminare mit mehr als 1.000 Teilnehmern zu unterschiedlichen Themenbereichen an. Auch 2018 stellt Opti wieder ein vielfältiges Seminarprogramm bereit. Die anstehende Vortragsreihe im April 2018 dreht sich rein um das Thema Datenschutz.
Termine
Datenschutz und Dokumentation – organisatorisch sinnvoll und rechtlich sicher
Münster: Montag, 9. April 2018
Hamburg: Dienstag, 10. April 2018
Berlin: Mittwoch, 11. April 2018
Leipzig: Donnerstag, 12. April 2018
Braunschweig: Freitag, 13. April 2018
Köln: Dienstag, 17. April 2018
Stuttgart: Donnerstag, 19. April 2018
Frankfurt: Montag, 23 April 2018
München: Dienstag, 24. April 2018
jeweils 13 bis 19 Uhr
Information und Anmeldung unter www.opti-on-tour.de