Stich- und Schnittverletzungen, bei denen die Wunde potenziell mit infektiösem Material kontaminiert ist, müssen angemessen versorgt werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Unfallkassen Baden-Württemberg, Berlin, Nord und Nordrhein-Westfalen geben dazu jetzt gemeinsame und zum Teil neue Empfehlungen für Ärzte, die an der Nachsorge entsprechender Arbeitsunfälle im Gesundheitsdienst beteiligt sind.
Das abgestimmte Nachsorgeprogramm beschreibt für die Infektionsrisiken durch Hepatitis-B-Viren (HBV), Hepatitis-C-Viren (HCV) und HIV Vorgehensweisen für den Regelfall.
Die Neuerungen im Überblick
- Im Hinblick auf HBV entfällt grundsätzlich die Notwendigkeit von Nachsorgemaßnahmen, wenn bei der verletzten Person eine erfolgreiche Grundimmunisierung dokumentiert und die positive Antikörperkontrolle nicht älter als zehn Jahre ist.
- Die Antikörperdiagnostik der Hepatitis C sollte bei erhöhtem Risiko, HCV-infektiöser oder unbekannter Indexperson durch einen Nukleinsäureamplifikationstest (NAT) ergänzt werden.
- Für die HIV-Diagnostik gibt es mittlerweile verbesserte Testmöglichkeiten. Deshalb entfällt hier der bislang übliche dritte Screeningtest nach sechs Monaten, wenn die beiden vorangegangenen Screeningtests negativ ausfielen.
Genauere Informationen dazu finden sich auf den Internetseiten der BGW.
Unter anderem lässt sich dort das aktuelle Nachsorgeschema als Übersicht herunterladen. Ferner gelangen Interessierte über die Internetseite der BGW auf einen vertiefenden Fachartikel zum Thema in der Zeitschrift ASU.
Quelle: BGW