Fast klingt es zu gut, um wahr zu sein: Die Genossenschaft „Zahnarztpraxis vor Ort eG“ bietet Zahnärzten in Westfalen-Lippe ein Angestelltenverhältnis in eigener Praxis an und übernimmt das Back-Office, damit sich die Kollegen auf die Patienten konzentrieren können. Sogar eine Tätigkeit in Teilzeit ist möglich. Wenn die Praxis läuft, ist der Wechsel vom Angestelltendasein in die Selbstständigkeit nicht nur möglich, sondern erklärtes Ziel. Im Interview mit DZW-Redakteurin Evelyn Stolberg sprach der Vorstandsvorsitzende Dr. Wilfried Beckmann über Reaktionen von Kollegen und die Herausforderungen der Branche.
Wie sieht das Geschäftsmodell der Genossenschaft aus?
Dr. Wilfried Beckmann: Wir möchten junge Kollegen suchen und finden, die überlegen, wie sie die Zeit als Angestellte sinnvoll für ihre berufliche Zukunft nutzen möchten. Sie bekommen bei uns die Möglichkeit zu lernen, als eigener Chef zu arbeiten. Dabei unterstützen wir sie mit unserem Know-how, sind täglich online mit ihnen in Kontakt und einmal pro Woche vor Ort. Die jungen Kollegen sind für die Behandlung verantwortlich, den Rest, wie das Back-Office, nehmen wir ihnen erst mal ab. Dadurch haben sie die Möglichkeit, sich in Ruhe an ihre Rolle als Chef zu gewöhnen.
Sie waren Präsident des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), der Z-MVZ geradezu verteufelt. Bekommt Ihre Genossenschaft aus dieser Richtung Rückenwind oder Gegenwind?
Beckmann: Ich persönlich sehe ein Z-MVZ als Werkzeug, das ich für unterschiedliche Zwecke einsetzen kann. Ein Kreuzzug macht da meiner Meinung nach keinen Sinn. Letztlich geht es aber darum, Fehlentwicklungen zu vermeiden und rein renditeorientierte Konstrukte zu verhindern, die nicht an einer nachhaltigen zahnmedizinischen Versorgung interessiert sind. Zur Genossenschaft kann ich sagen: Ja, es gibt auch kritische Nachfragen, denn das ein oder andere ist, weil es neu und unbekannt ist, erklärungsbedürftig. Tatsächlich kommen aber viele Kollegen, auch aus dem FVDZ, und stellen uns Fragen, weil sie überlegen, so ein Modell an einem anderen Standort umzusetzen. Manch andere sehen es skeptisch, weil mit einem MVZ eben auch Strukturen geschaffen werden können, die mit Freiberuflichkeit wenig zu tun haben. Wir würden uns eben deshalb perspektivisch Rahmenbedingungen wünschen, die unser Modell auch ohne MVZ-Struktur möglich machen. Man könnte durchaus überlegen, ob Zahnarztpraxen – wie beispielsweise Apotheken – an mehreren Standorten mit Angestellten betrieben werden können.
Sind Sie zufrieden mit der Standespolitik in Ihrer Region?
Beckmann: Ja, unbedingt. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Kammer in Westfalen-Lippe haben erkannt, dass es einen großen Gestaltungsbedarf beim Generationenübergang gibt. Von dieser Erkenntnis sind andere Regionen noch weit entfernt. Leider lähmen sich einige Körperschaften dadurch, dass sie alle MVZ-Strukturen ablehnen.
Zu den Gründungsmitgliedern der „Praxis vor Ort eG“ gehören neben Zahnärzten auch ein Jurist und ein Betriebswissenschaftler. Wer übernimmt welche Aufgabe?
Beckmann: Unser BWLer hat Erfahrung bei Praxisübergaben. Er gehört der jüngeren Generation an und kümmert sich deshalb um die Kontaktaufnahme mit den jungen Zahnärzten. Unser Jurist beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Vertragsgestaltung und der Betriebsform an den Praxisstandorten. Und die anderen Zahnärzte, so wie ich, stehen den jungen Kollegen in ihren Praxen mit Rat und Tat zur Seite.
Sie waren Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung. Hat das Einfluss auf die Genossenschaft, sprich, sollen
verstärkt privatzahnärztliche Praxen aufgenommen werden?
Beckmann: Nein, das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Die Entwicklungen, mit denen wir uns aktuell beschäftigen, waren schon länger abzusehen. Doch noch niemand hat die Probleme sinnvoll in die Hand genommen und in den Griff bekommen. Gemeinsam mit meinen Kollegen möchte ich den Nachweis antreten, dass es möglich ist, die Probleme etwas kleiner zu machen.
Auf der Website der Genossenschaft steht, dass Sie Zahnärzten eine Praxis ohne wirtschaftliche Risiken mit attraktivem Gehalt anbieten. Jetzt läuft aber nicht jede Praxis gleich gut. Soll der angestellte Zahnarzt prozentual am Gewinn beteiligt werden, oder gibt es immer das gleiche Festgehalt?
Beckmann: Nach einer kurzen Einarbeitungszeit von wenigen Monaten wird das Gehalt Umsatzkomponenten beinhalten, um die Kollegen zu motivieren. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die Praxis irgendwann zu übernehmen. Die Selbstständigkeit ist unser Ziel, aber kein Muss, der Standort kann auch mit angestellten Kollegen laufen, wenn sie das wollen.
Weitere Informationen zur Genossenschaft „Zahnarztpraxis vor Ort eG“ gibt es online: zvo-jobs.de