Aus der Musterberufsordnung für Ärzte geht die Abgrenzung zwischen freiem Beruf und Gewerbe klar und eindeutig hervor: „Der ärztliche Beruf ... ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“
„Wir wollen niemandem den Arbeitsplatz streitig machen“, so Melanie Diwisch, Inhaberin von MeDi-Zahn. Im Interview berichtet sie über ihren Weg in die Selbstständigkeit und ihr Angebot für die Praxen.
Die Genossenschaft „Zahnarztpraxis vor Ort eG“ bietet Zahnärzten in Westfalen-Lippe eine eigene Praxis mit "Netz und doppeltem Boden" im Angestelltenverhältnis. Wer will, kann die Praxis später übernehmen.