Die Genossenschaft „Zahnarztpraxis vor Ort eG“ bietet Zahnärzten in Westfalen-Lippe eine eigene Praxis mit "Netz und doppeltem Boden" im Angestelltenverhältnis. Wer will, kann die Praxis später übernehmen.
Aus der Musterberufsordnung für Ärzte geht die Abgrenzung zwischen freiem Beruf und Gewerbe klar und eindeutig hervor: „Der ärztliche Beruf ... ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“
„Wir wollen niemandem den Arbeitsplatz streitig machen“, so Melanie Diwisch, Inhaberin von MeDi-Zahn. Im Interview berichtet sie über ihren Weg in die Selbstständigkeit und ihr Angebot für die Praxen.