Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), die sich im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit Sars-CoV-2 infizieren und an Covid-19 erkranken, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für mögliche Langzeitfolgen und auch, wenn Symptome erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten (Long/Post-Covid). Wichtig ist, dass Erkrankungen frühzeitig gemeldet werden.
Der BGW wurden bis zum 31. Januar 2022 bereits 140.305 meldepflichtige Verdachtsmeldungen auf eine beruflich bedingte Covid-19-Erkrankung gemeldet. 90.396 Fälle davon hat die BGW bis Ende Januar 2022 als Berufskrankheit (BK) anerkannt.
Davon entfielen 700 Meldungen aus der BGW-Branche "Zahnmedizin", von denen bisher 296 Fälle anerkannt wurden. Noch sind nicht alle Fälle abgeschlossen, denn aufgrund der extrem hohen Fallzahl verzögert sich die Bearbeitung. Betroffene, bei denen Symptome über einen längeren Zeitraum anhalten, erhalten besondere Unterstützung.
Long oder Post-Covid?
Beide Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet, doch es gibt einen klar definierten Unterschied: Laut einer aktuellen Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bezeichnet Long Covid Beschwerden, die länger als vier Wochen nach Infektion bestehen. Post-Covid steht für Beschwerden, die länger als zwölf Wochen nach Infektion auftreten oder fortbestehen.
Derzeit werden der BGW viele Covid-19-Erkrankungen gemeldet. Dadurch verzögert sich teilweise die Bearbeitung. Bei akutem Beratungsbedarf hilft die telefonische Corona-Hotline weiter: (0 40) 2 02 07-18 80. Zu erreichen ist sie montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr. Weitere Informationen unter www.bgw-online.de