Am 1. August 2016 wurde – mit Inkrafttreten der dritten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) – aus dem "Meister-BAföG" das neue "Aufstiegs-BAföG": Jetzt ist der Kreis der Förderberechtigten deutlich erweitert, die Freibeträge wurden angehoben und es gibt mehr Geld.
Das AFBG begründet laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF, Berlin) "einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, das heißt von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen". Das BMBF teilte auf Anfrage mit, dass im vergangenen Jahr zum Beispiel folgende Weiterbildungen für das zahnärztliche Praxisteam gefördert wurden:
- Zahnmedizinische Fachassistentin,
- Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin,
- Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin,
- Dentalhygienikerin,
- Fachwirt für zahnärztliches Praxismanagement.
"Unser Ziel mit dieser größten Novelle des AFBG ist klar: Wir wollen mit attraktiven Förderbedingungen die guten Argumente für eine Karriere in der Berufsbildung noch besser machen und mehr Menschen den Zugang zur Förderung eröffnen. So können … zum Beispiel auch Bachelorabsolventen und -absolventinnen eine AFBG-Förderung erhalten, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen", sagt Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU).
Wer förderberechtigt ist
Das bisherige Meister-BAföG wurde bisher überwiegend von Handwerksgesellen und Fachkräften beantragt. Jetzt können aber auch alle, die einen Bachelorabschluss (oder einen vergleichbaren Abschluss wie etwa ein Fachhochschul-Diplom) haben, die Fördergelder für eine Aufstiegsfortbildung nutzen – unabhängig vom Alter. "Das Aufstiegs-BAföG kann für über 700 Fortbildungsziele beantragt werden. Dabei ist es egal, ob die Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit stattfindet und ob sie als Präsenz-, Fernunterricht oder als mediengestützter Unterricht ausgestaltet ist", erklärt dazu die Stiftung Warentest (Berlin).
Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländern (zum Beispiel aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union) auch solche, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über "bestimmte Aufenthaltstitel beziehungsweise über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen beziehungsweise die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind", erklärt das Ministerium. Hierzu zähle auch die Zeit der Berufsausbildung. Eine Altersgrenze bestehe nicht.
Erhöhung der maximalen Unterhaltsbeiträge
Die Stiftung Warentest hat die Änderungen der maximalen Unterhaltsbeträge, die das BMBF bekanntgegeben hat, „übersetzt“. Demnach gibt es monatlich für
- Alleinstehende jetzt 768 Euro (statt bisher 697 Euro),
- Alleinerziehende 1.003 Euro (907 Euro),
- Verheiratete mit einem Kind 1.238 Euro (1.122 Euro),
- Verheiratete mit zwei Kindern 1.473 Euro (1.332 Euro),
- jedes weitere Kind 235 Euro Unterhaltsbeitrag (210 Euro).
- Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von monatlich 113 Euro auf 130 Euro erhöht.
Wie sich der Beitrag zusammensetzt
Die maximalen Unterhaltsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Zuschussanteil und einem Darlehen. Die Zuschussanteile für den Basisunterhalt erhöhen sich von bisher 44 auf 50 Prozent, für Kinder steigt der Zuschussanteil auf 55 Prozent, für die Erhöhungsbeträge für die Teilnehmer und deren Partner wird er erstmals in Höhe von 50 Prozent eingeführt, so die Stiftung Warentest. Der Rest werde jeweils über ein Darlehen der KfW Bankengruppe finanziert.
Das AFBG bringt noch weitere Verbesserungen: Mit einem "Attraktivitätspaket Meisterstück" werden die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt bis zu 2.000 Euro gefördert (bisher 1.534 Euro) und ein Zuschussanteil (von 40 Prozent) erstmals eingeführt. Außerdem wird der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung von 25 auf 40 Prozent erhöht. Der Basisvermögensfreibetrag wird von 35.800 Euro auf 45.000 Euro erhöht, die Erhöhungsbeträge hierauf für den Ehepartner und je Kind von 1.800 Euro auf 2.100 Euro. Die Einkommensfreibeträge im AFBG sind bereits mit dem 25. BAföGÄndG für den Teilnehmer von 255 Euro auf 290 Euro, für den Ehepartner von 535 Euro auf 570 Euro und je Kind von 485 Euro auf 520 Euro erhöht worden.
"Für alle, die vor dem 31. Juli 2016 schon mit ihrer Weiterbildung begonnen und diese noch nicht abgeschlossen haben, gilt eine Übergangsregelung", so Stiftung Warentest. So könnten diese seit dem 1. August von einem höheren Unterhaltsbeitrag profitieren. Weitere Informationen erteilt das BMBF auf der seit August neu gestalteten Webseite meister-bafoeg.info.
Förderbeispiele zum Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen
Alleinstehend Verheiratet mit zwei Kindern
Maximaler Bedarfssatz 768 Euro (bislang 697 Euro) 1.473 Euro (bisher 1.332 Euro)
davon maximaler 333 Euro 709 Euro
Zuschussbetrag (bisher 238 Euro) (bisher 448 Euro)
Das BMBF beantwortet Fragen zum Aufstiegs-BAföG unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 622 36 34
Im Jahr 2015 wurden rund 162.000 Personen durch das AFBG unterstützt. Seit Bestehen des Meister-BAföG (1996) konnten rund 1,9 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Unternehmern und Ausbildern für Fachkräfte mit einer Förderleistung von insgesamt rund 7,4 Milliarden Euro ermöglicht werden. Für die zahlreichen Verbesserungen mit der dritten Novelle des AFBG investiert alleine der Bund bis 2019 zusätzlich 245 Millionen Euro.
Seit Bestehen des Meister-BAföG (1996) konnten rund 1,9 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Unternehmern und Ausbildern für Fachkräfte mit einer Förderleistung von insgesamt rund 7,4 Milliarden Euro ermöglicht werden. Für die zahlreichen Verbesserungen mit der dritten Novelle des AFBG investiert alleine der Bund bis 2019 zusätzlich 245 Millionen Euro.