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Welche gesetzlichen ­Kassen bezuschussen die PZR?

Welche gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer professionellen Zahnreinigung (PZR) – oder übernehmen diese unter Umständen sogar vollständig? Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die aktuellen Ergebnisse ihrer jährlichen Umfrage zu entsprechenden Leistungen der Kostenträger veröffentlicht. Dabei kam heraus: Viele Kassen gewähren teilweise erhebliche Zuschüsse pro Jahr oder Termin in der Praxis und unterstützen damit Versicherte bei der wichtigen Zahn- und Mundhygiene. Ein Großteil der Krankenkassen gewährt einen Zuschuss unabhängig davon, in welcher Zahnarztpraxis die PZR durchgeführt wird. In solchen Fällen können Patientinnen und Patienten in der Praxis ihrer Wahl die bezuschusste Leistung in Anspruch nehmen.

Zuschüsse und Selektivverträge

Einige Angebote von Kassen basieren allerdings auf „Selektivverträgen“: In diesen Fällen erhalten Versicherte den Zuschuss nur dann, wenn ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Falls nicht, müssen Patienten für die Bezuschussung eine von der Krankenkasse vorgegebene Praxis aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten. Solche Einschränkungen der freien Zahnarztwahl bewertet die KZBV kritisch.

Die aktuellen Ergebnisse der KZBV-Umfrage zur PZR können online kostenlos abgerufen werden.

Praxen erhalten die Informationen zudem in Kürze als tabellarische Übersicht in Ausgabe 22 der „Zahnärztlichen Mitteilungen“, die am 1. Dezember 2022 erscheint. An der Erhebung haben sich erneut zahlreiche Kassen beteiligt und standardisierte Fragen zu ihren PZR-Leistungen beantwortet. Gefragt wurde etwa, ob der Kassenzuschuss die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte deckt.

Blonde Frau bekommt Zahmnreinigung von einer Zahnärztin

Prophylaxe: Neue Umfrageergebnisse der KZBV

Durch gewöhnliches Zähneputzen zu Hause werden nicht alle Zahnflächen erreicht. Aber auch auf Flächen, die bei der täglichen Zahnpflege nur schwer erreicht werden, bilden sich bakterielle Beläge. Daher ist die PZR grundsätzlich für jede Patientin und jeden Patienten als Präventionsleistung empfehlenswert.

Besonders profitieren Patienten mit Zahnersatz, festsitzenden Spangen oder mit Entzündungen des Zahnfleischs. Aber insbesondere auch ältere Menschen oder Patienten mit körperlichen Einschränkungen, deren manuelle Fertigkeiten bei der Mundhygiene eventuell eingeschränkt sind, haben von einer PZR Vorteile. Diese unterstützt die tägliche Zahnreinigung, ersetzt diese aber nicht. Für Patienten, bei denen eine Parodontitis bereits behandelt wurde, ist die regelmäßige professionelle Entfernung der Zahnbeläge eine wichtige Maßnahme, um den Behandlungserfolg zu sichern.

Frequenz, Kosten, Beratung

Wie oft eine PZR durchgeführt werden sollte, hängt vom individuellen Risiko der Patientin oder des Patienten ab. Gibt es bereits Entzündungen am Zahnfleisch? Tritt häufiger Karies auf? Wie massiv sind Zahnbeläge? Meist reicht eine PZR zweimal pro Jahr aus.

Auch Fragen und Tipps zur Mundhygiene sind Pflichtprogramm bei einer PZR. Alles was für Patienten individuell wichtig ist, wird in der Praxis besprochen. Die Behandlung sorgt also nicht nur für ein strahlendes Lächeln. Sie ist vielmehr elementarer Bestandteil eines präventionsorientierten Gesamtkonzepts zur Vermeidung und Therapie von Karies und Parodontitis.

Die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten einer PZR hängen vor allem vom Aufwand und der Zahl der Zähne ab, die gereinigt werden müssen. In der Regel dauert die Behandlung etwa 45 Minuten, manchmal aber auch 60 Minuten und länger.