Der Zuschuss des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll 2024 wieder auf 14,5 Milliarden Euro sinken und sich auf den Posten für die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben beschränken. Das geht aus dem Programmkapitel GKV (Kapitel 1501) im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (20/7800) für den Etat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) (Einzelplan 15) hervor.
Der ergänzende Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von zwei Milliarden entfällt, ebenso reduzieren sich die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für verursachte Belastungen der Krankenkassen infolge der Corona-Pandemie um gut eine Milliarde Euro. Ausgaben in Höhe von einer Milliarde Euro für ein überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds sind auch nicht mehr vorgesehen.
Der Gesamtetat des BMG soll von 24,48 Milliarden Euro auf 16,22 Milliarden Euro sinken. Dies ergibt sich vor allem aus den um knapp 7,6 Milliarden Euro reduzierten Zuweisungen und Zuschüssen und den um knapp eine Milliarde Euro verringerten Investitionen. Neben dem reduzierten Zuschuss an die GKV schlägt hier auch zu Buche, dass der Zuschuss an die Soziale Pflegeversicherung (Kapitel 1502) in Höhe von eine Milliarde Euro ab 2024 entfallen soll.
Ausgaben zur Corona-Pandemie entfallen
Insbesondere das Abflauen der Corona-Pandemie zeigt sich im BMG-Etat. So sind beispielsweise keine Zuschüsse mehr für die zentrale Beschaffung von Impfstoff vorgesehen (Kapitel 1503). 2023 waren hier noch drei Milliarden Euro veranschlagt. Für die Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens plant die Bundesregierung 126 Millionen Euro im Jahr 2024 ein, nach 157 Millionen Euro 2023.
Etwas geringer sollen 2024 mit 157 Millionen Euro auch die Gesamtausgaben für Forschungsvorhaben und Forschungseinrichtungen (Kapitel 1504) ausfallen, nach 174 Millionen Euro 2023. Auch im Ministerium selbst soll gespart werden (Kapitel 1512). Der Haushaltsentwurf sieht 5,6 Millionen Euro weniger für 2024 vor als im Vorjahr, nämlich 139,7 Millionen Euro.
Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Kapitel 1513) sollen die Ausgaben von 17,4 auf 17,1 Millionen Euro sinken. Das Paul-Ehrlich-Institut (Kapitel 1515) soll 152.000 Euro einsparen und 2024 nur 91,2 Millionen Euro ausgeben. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Kapitel 1516) sind 2024 bei einem Etatplan mit 115 Millionen Euro 70.000 Euro einzusparen. Das Robert-Koch-Institut (Kapitel 1517) soll seine Ausgaben um 4,3 Millionen Euro auf 167 Millionen Euro senken.
Der Etat von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll am Donnerstag, 7. September 2023, erstmalig im Bundestag beraten werden.
Titelbild: Dzmitry - stock.adobe.com