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GOZ: Wie Hund und Katz – schön wär‘s

Der Kommentar von Chefredakteur Marc Oliver Pick 

Wenn Sie heute schon den einen oder ­anderen Patienten nach den Regeln ärztlicher Kunst behandelt und rundum zufrieden gestellt haben, dann sind Sie fein raus. Und zwar vor allem dann, wenn Sie Tierärztin oder Tierarzt sind. Sollten Sie dagegen Zahnärztin oder Zahnarzt sein und statt Hund und Katz Menschen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte behandelt haben, dann haben Sie sich wahrscheinlich schon gefragt, ob Sie mit dem zugestandenen Honorar auf der wirtschaftlich sicheren Seite bleiben.

Erhöhung des GOZ-Punktwerts: Fehlanzeige

Zahnärztliche Privatleistungen wirtschaftlich sicher vergütet zu bekommen, ist seit Jahren eine Herausforderung. Mittlerweile gleicht es einer Kunst, über die analoge Abrechnung oder die Abdingung nach Paragraf 2 GOZ ein zumindest dem Bema vergleichbares Honorar zu erzielen – dort wurden die Punktwerte seit 1988 immerhin um 92 Prozent erhöht. Für eine Erhöhung des GOZ-Punktwerts dagegen gilt bislang: Fehlanzeige. Dem Bundesgesundheitsministerium genügt ein Blick in das statistische Jahrbuch der KZBV zu den Einkommen von Zahnärzten, um jedes Begehren um eine längst überfällige Anpassung abzuschmettern.

Ein frustrierender Umstand, dessen Details Sie auf den Seiten 4 und 5 nachlesen können. Christian Berger, Präsident des BDIZ EDI, und Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Justiziar des BDIZ EDI, erläutern im Interview mit der dzw ausführlich die traurige Geschichte einer Gebührenordnung, die unter Umständen schon gar keine Gültigkeit mehr besitzt, weil sie einfach viel zu lange nicht mehr angepasst worden ist.

Juristische Klärung durch das Verwaltungsgericht Berlin

Genau das will der Verband nun ändern, indem er auf eine juristische Klärung durch das Verwaltungsgericht Berlin ­hinarbeitet. Warum Verwaltungsgericht, werden Sie sich fragen, wäre nicht eher das Bundesverfassungsgericht der richtige Adressat? Wäre es, aber die höchste Gerichtsbarkeit in Deutschland ist wählerisch und entscheidet selbst, welche Anträge sie annimmt und welche nicht. Die Verfassungsbeschwerde zur halbherzig überarbeiteten GOZ 2012 – mit einigen wenigen neuen Leistungen, aber ohne Punktwerterhöhung – war ein solcher Antrag, der nicht angenommen wurde. Das BMG stellt sich taub und ignoriert stur die selbst gewonnene und auch offiziell verbreitete ­Erkenntnis, die Leistungsbeschreibungen der Gebührenordnung seien völlig veraltet – ohne zu handeln.

Das könnte sich nunmehr ändern. Es ist ein geschickter Schachzug des Justiziars Thomas Ratajczak, es gar nicht erst mit einem zweiten Versuch frontal beim Verfassungsgericht zu versuchen, sondern die Bürokraten elegant mit den eigenen Waffen zu schlagen. Denn sollte das Verwaltungsgericht feststellen, dass die Gebührenordnung so nicht länger tragbar ist, muss das BMG Stellung ­beziehen und begründen, warum es wider besseren Wissens anderer Meinung ist – und zwar in Form eines Schriftsatzes. Damit fände Katz-und-Maus-Spiel ein Ende.

Zugewinn in der GOT „überfällig“ und „äußerst maßvoll“

Apropos Hund und Katz und Maus: Während die Zahnärzteschaft seit Jahrzehnten auf eine Gebührenordnung wartet, die den Namen auch verdient, hat die Berufsgruppe, die sich um die Gesundheit unserer Haustiere kümmert, gleich mehrfach echte Honorarsprünge machen können. Die Bundestierärztekammer verteidigte den letzten satten Zugewinn in der GOT im November 2022 übrigens als „überfällig“ und „äußerst maßvoll“, schließlich habe es seit 23 Jahren keine „umfassende Überarbeitung“ mehr gegeben und man habe nun auch neuere medizinische Verfahren berücksichtigt.

Außerdem seien die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Nicht zuletzt hätten auch die Entwicklungen im Jahre 2022 in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt. Vielleicht sollte sich die Zahnmedizin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine neue Heimat suchen. Dort wird zu­gehört, zugestimmt und gehandelt.