Die Teillegalisierung von Cannabis gilt wie geplant ab dem 1. April 2024. Nach dem Bundestag gab am 22. März auch der Bundesrat grünes Licht für das umstrittene Gesetz. Ab Ostermontag ist damit der Konsum für Erwachsene aber nicht überall legal.
Bereits vor der Verabschiedung des Cannabis-Gesetzes (CanG) warnte die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK): Die Legalisierung von Cannabis schadet besonders der Mundgesundheit. So weisen beispielsweise laut einer Stellungnahme der American Dental Association (ADA) (1) aus dem vergangenen Jahr Personen, die häufig sogenannte Freizeitdrogen wie Cannabis konsumieren, ein deutlich erhöhtes Parodontitis-Risiko auf.
Förderung von Krankheit, nicht von Gesundheit
Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK, sagte: „Das von der Ampelregierung auf den Weg gebrachte Cannabisgesetz setzt in der Gesundheitspolitik nicht nur einen völlig falschen Schwerpunkt, sondern ist auch gesundheitsgefährdend. Studien haben eindeutig gezeigt, dass Cannabis sowohl der Allgemeingesundheit und vor allem auch der Mundgesundheit großen Schaden zufügen kann. Die Konsequenz aus der Umsetzung des Gesetzes ist: Förderung von Krankheit, nicht von Gesundheit! Aus der Sicht der vorbeugenden Medizin ist das eine Katastrophe für die Patientinnen und Patienten.
Der langjährige Vorsitzende der Gesellschaft für Präventive Zahnheilkunde (GPZ) und wissenschaftliche Leiter des Bayerischen Zahnärztetages, Prof. Dr. Johannes Einwag, ergänzte: „Prävention bedeutet, Risiken für die Gesundheit zu reduzieren sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Erkrankung zu fördern. Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung bewirkt genau das Gegenteil: Durch die Legalisierung von Cannabis werden Risiken gefördert und durch das Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) werden Therapie- und Nachsorgemöglichkeiten reduziert – für die Zahngesundheit ist diese Kombination der ‚Worst Case‘.“
Hintergrundinformation
Die durch das GKV-FinStG Ende 2022 eingeführte strikte Budgetierung zahnärztlicher Leistungen für GKV-Versicherte hat der im Jahr 2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neu eingeführten modernen, präventionsorientierten Parodontitistherapie faktisch die finanzielle Grundlage entzogen.
Wenn zukünftig durch die Legalisierung des Cannabis-Konsums die Prävalenz von Parodontalerkrankungen steigt, hätte dies unter Public-Health-Gesichtspunkten verheerende Effekte, da die „Volkskrankheit“ Parodontitis ihrerseits wieder großen Einfluss auf die allgemeine Gesundheit von Patientinnen und Patienten nimmt: z. B. auf das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall oder Diabetes.
Literaturverzeichnis:
1. https://www.ada.org/resources/ada-library/oral-health-topics/cannabis-oral-health-effects
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prophylaxe impuls
prophylaxe impuls ist eine zahnärztliche Fachzeitschrift. Sie erscheint vierteljährlich und wird vom zfv Zahnärztlicher Fach-Verlag, Herne, herausgegeben. Das redaktionelle Konzept zeigt auch das Alleinstellungsmerkmal des Fachmagazins: prophylaxe impuls vereint in jeder Ausgabe Wissenschaft und Praxis.
Verantwortlicher Redakteur ist Prof. Dr. S. Zimmer, Universität Witten/Herdecke, Leiter des Departments für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Witten.
Zielgruppe des Fachmagazins ist die Prophylaxe-orientierte Zahnarztpraxis. Die zwei redaktionellen Schwerpunkte Wissenschaft und Praxis binden einerseits Zahnärztinnen und Zahnärzte ein und bieten anderseits für die Prophylaxe-Mitarbeiter/innen praxis- und patientenbezogene Informationen.