Anzeige

Premium Article

Premium Article
0

Advertorial

Advertorial
0

Abrechnungsverbot gefährdet Existenz der Zahnarztpraxen

Anlässlich der Anhörung des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages übte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des KZBV-Vorstands, deutliche Kritik am Gesetzesentwurf: „Wir unterstützen das mit dem GDAG verfolgte Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Patientinnen und Patienten sowie die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte führen.“

Zahnärzteschaft ohne Einfluss auf Umsetzbarkeit

Das mit dem GDAG geplante Abrechnungsverbot gefährde stattdessen die Existenz der Praxen und damit die Gesundheitsversorgung, so Pochhammer. „Die Hersteller von Praxissoftware sollen künftig ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Fällt das Produkt ihres Software-Herstellers durch, dürfen Zahnarztpraxen dieses nicht mehr nutzen; andernfalls laufen sie Gefahr, die von ihnen erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen zu dürfen. Die Praxen selbst haben dabei keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller und infolge der vorgegebenen Frist nicht ausreichend Zeit, um gegebenenfalls den sehr aufwändigen Prozess eines Softwarewechsels anzustoßen.“

Terminvergabe ist Aufgabe der Zahnarztpraxen

Kritisch sieht Pochhammer auch die im GDAG geplanten Weiterentwicklung der digitalen Terminvergabe, die eine Normierung der Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen durch die KZBV vorsieht. „Die geplante Regelung lässt viele Punkte offen, etwa die Folgen für die freie Zahnarztwahl sowie Fragen des Datenschutzes und der Finanzierung. Sie bietet keinen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung, sondern schafft nur zusätzliche Bürokratie für die Vertragszahnärzteschaft. Erst recht ist die Idee, Krankenkassen die Terminvermittlung zu überlassen, strikt abzulehnen. Der Aufbau von Parallel- und Doppelstrukturen ist weder wirtschaftlich noch geeignet, begrenzte Behandlungskapazitäten besser auszuschöpfen. Die Terminvergabe ist grundlegende Aufgabe der Zahnarztpraxen“, betont Pochhammer.
Die Stellungnahme zum GDAG-Regierungsentwurf finden Sie hier:

Dr. Karl-Georg Pochhammer am Rednerpult

Dr. Karl-Georg Pochhammer kritisiert das mit dem GDAG geplante Abrechnungsverbot.