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Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft"

Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert – dem zentralen Vorsorgeinstrument für Kinder in Deutschland. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der KZBV am 15. Mai 2025 beschlossen, teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit.

Zahnärztliche Untersuchungen werden dokumentiert

Damit werden künftig – neben den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen, die für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, dokumentiert. 

Sie umfassen neben der klinischen Untersuchung unter anderem auch Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Anwendung von Fluoriden und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung frühkindlicher Karies, die nach wie vor zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter zählt.

Mit der Einführung einheitlicher und verbindlicher Dokumentationsvorgaben für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen mehrere Ziele erreicht werden:

  • Die „Sichtbarkeit“ der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Eltern, Kinderärzte und Zahnärzte wird erhöht, um möglichst alle Kinder vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zu erreichen.
  • Die Termine für die ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen werden gebündelt dargestellt.
  • Die intersektorale Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten wird weiter gestärkt.
  • Eine verbindliche Dokumentation überführt die bestehenden unterschiedlichen Ansätze auf Landesebene in eine einheitliche Lösung.
  • Darauf aufsetzend wird eine Steigerung der Inanspruchnahmerate erwartet.
  • Zugleich werden die Weichen gestellt für eine prospektive Überführung der gesamten Dokumentation in ein digitales Format als Medizinisches Informationsobjekt (MIO).

Der G-BA hat auf Ebene seiner Richtlinien an zwei Stellen angesetzt: Die zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie (FU-RL) enthält ab 1. Januar 2026 eine Vorgabe, dass die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen verbindlich im Gelben Heft zu dokumentieren sind. 

Dazu werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen einheitlich und in Z1 bis Z6 umbenannt und die Zeitintervalle der Untersuchungen nun eindeutig geregelt. Bislang ergaben sich die Intervalle – insbesondere für die Z4 bis Z6 – nur mittelbar aus den Abrechnungsvorgaben. Zugleich wird die FU-RL Regelungen vorsehen, die im Vorgriff auf eine anstehende Digitalisierung des Gelben Hefts die Dokumentation in elektronischer Form ermöglichen. Damit sind bereits die Weichen für das MIO „U-Heft“ gestellt. Die Dokumentation selbst, und damit die verbindliche Vorlage für das Gelbe Heft ist über die Anlage 1 der Kinder-Richtlinie des G-BA geregelt. Für jede der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthält die Dokumentation Elterninformationen, Eintragungsmöglichkeiten für die jeweiligen Untersuchungsitems sowie Grafiken der Zahndurchbruchszeiten. Dabei haben sich Inhalt und Umfang der Untersuchungen nicht geändert.

Die einheitliche Dokumentation über Anlage 1 der Kinder-Richtlinie ist damit das Herzstück der Neuregelungen. Mit diesem Ansatz geht die gemeinsame Selbstverwaltung konsequent den Weg weiter, den sie mit der Einführung der neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen und der ersten Vorgaben zur Vernetzung von Ärzten und Zahnärzten über die Verweise auf die zahnärztlichen Untersuchungen begonnen hat.

Zum 1. Januar 2026 werden die Gelben Hefte für die Neugeborenen die neue Dokumentation bereits beinhalten. Für die sich in der Versorgung befindlichen Hefte wird die Dokumentation als Einleger zur Verfügung stehen.

Titelbild: Dmitry − stock.adobe.com