Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ist jetzt seit mehr als anderhalb Jahren Realität. Eine der wesentlichen Neuregelungen betrifft eine Änderung im Bereich der Gründungsvoraussetzungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Jetzt werden auch fachgruppengleiche MVZ zugelassen.
Ein Beitrag von RA Dr. Karl-Heinz Schnieder, RA Dr. Sebastian Berg und Steuerberater Bernd Siegmüller über eine neue Form der Berufsausübung
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Während dies für die Vertragsärzteschaft nur eine geringfügige Anpassung bedeutet, stellt diese Änderung für die Gruppe der Vertragszahnärzte hingegen einen gesetzgeberischen Meilenstein dar. Denn nach langen Jahren ist es Zahnärzten nunmehr endlich möglich, sich gleichfalls in Form von Medizinischen Versorgungszentren zusammenzuschließen.
In einer Serie sollen daher interessierte Zahnärzte über die verschiedenen abzuwägenden Aspekte hinsichtlich der Gründung eines MVZ informiert werden. Berufs- und vertragszahnärztliche Hintergründe sollen ebenso beleuchtet werden, wie Fragen des Gesellschaftsrechts, insbesondere die Frage der individuell richtigen Rechtsformwahl. Des Weiteren werden steuerrechtliche Vor- und Nachteile betrachtet sowie abschließend ein strategischer Ausblick gegeben, ob beziehungsweise für wen sich die Gründung eines MVZ mittel- bis langfristig lohnen kann.
Anders als in einigen aktuellen Publikationen derzeit vertreten, soll hierbei nicht der einseitige Rat zur Gründung eines MVZ im Vordergrund stehen oder pauschal die Möglichkeit der GmbH als Rechtsformwahl fokussiert werden. Vielmehr stehen die sachgerechte Aufklärung und Information über etwaige mit diesem Vorhaben verbundenen Vor- und Nachteile im Zentrum. Es werden sowohl die Unterschiede zwischen den bisherigen Berufsausübungsgemeinschaften und den nun möglichen Medizinischen Versorgungszentren beleuchtet, als auch Fragen, die sich aus den Differenzen zwischen der Gründung als Personengesellschaft (GbR oder PartG) oder juristischer Person (GmbH) ergeben.
Dem interessierten Zahnarzt soll damit ein Einblick in alle insoweit zu berücksichtigenden Aspekte gegeben werden, um die nun anstehenden weichenstellenden Entscheidungen gut informiert mit seinen Beratern diskutieren und letztlich treffen zu können.
Im 2. Teil der Serie zu MVZ geht es ausführlich um das Berufs- und Vertragszahnarztrecht.