Erfahren Sie in unserem Gastbeitrag der prophylaxe impuls wie eine Implantatgetragene Krone bei Vorliegen einer Ausnahmeindikation nach Zahnersatz-Richtlinie 36a abgerechnet wird.
Verträge als „freie Mitarbeiter“ in Kliniken, MVZ oder Praxen über Zusatzbehandlungen locken mit lukrativen Zusatzverdiensten. Doch der Schein trügt gewaltig. Lesen Sie mehr dazu in unserem Rechtstipp von Dr. Tim Oehler.
Mit der neuen PAR-Richtlinie aus dem Sommer 2021 kam die zweijährige UPT-Phase in Abhängigkeit des Progessionsgrads der Parodontitis. Die praktische Umsetzung ist vierlerorts noch nicht in Fleisch und Blut übergegangen.
Wer wird bei der Urlaubsplanung bevorzugt? Wieviel Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu? Und muss der Chef die gewünschte Zeit genehmigen? Diese Fragen beantwortet die Juristin Michaela Rassat.
Im dritten Teil der Reihe „A wie Akquise bis Z wie Zahlung“ von Horst Willeweit geht es um vermeintliche Nebensächlichkeiten und ihre Wirkung für die (Vor-)Beurteilung Ihrer Praxis von Patienten.
Die Einführung der neuen PAR-Richtlinie 2021 profitierte von der Aussetzung der Budgetierung in diesem und dem Folgejahr. Die Wiedereinführung der Budgetierung in 2023 stellt die Abrechnung von PAR-Leistungen vor neue Herausforderungen.
Im Webinar Abrechnung Spezial am 18.1.2023 fasst Expertin Birgit Enßlin alle Informationen zum Thema Sofortprovisorien und Langzeitprovisorien (LZPs) zusammen und gibt praxisnahe Tipps.
Unternehmer und kein Unterlasser zu sein kann in diesem Jahr, und vielleicht darüber hinaus, ein motivierendes Motto und der Schlüssel zum Meistern der vielen bekannten und unbekannten Herausforderungen für Praxis und Labor sein.
Was ändert sich im neuen Jahr? Im Webinar zum Jahresstart fasst Abrechnungsexpertin Birgit Enßlin am 11. Januar 2023 alle wichtigen Neuerungen in der Abrechnung zusammen. So sind Sie optimal vorbereitet auf alle Änderungen.
Vom Beratungsforum gibt es ein „Weihnachtspräsent“: Zur Berechnung der leitliniengerechten Parodontitistherapie konnte noch vor Jahresende Einigkeit erzielt werden. Die Einzelheiten mit Erläuterungen von Dr. Michael Striebe.