Das Papier "Fakten zur beruflichen Aus- und Fortbildung der ZFA sowie zur Delegation zahnärztlicher Leistungen" sei Ergebnis der Beratungen der entsprechenden BZÄK-Ausschüsse.
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) können sich in Deutschland zu Zahnmedizinischen Prophylaxe-, Fach- oder Verwaltungsassistenten (ZMP, ZMF, ZMV) und zu Dentalhygienikern (DH) fortbilden. Der Gesetzgeber hat bereits vor vielen Jahren entschieden, neben der ZFA kein weiteres Berufsbild zu etablieren, sondern weitergehende Qualifikationen über die Fortbildung aufzubauen.
Ausgestaltung liegt bei den Landeszahnärztekammern
Die Heilberufsgesetzgebung der Länder weist den (Landes-)Zahnärztekammern die Gestaltung und Förderung der Aus- und Fortbildung zu. Die Kammern bieten diese Aufstiegsfortbildungen seit vielen Jahren an, die sich an einheitlichen Musterfortbildungen der BZÄK orientieren – diese wurden zuletzt im Dezember 2014 aktualisiert. Die BZÄK hat zudem bereits im Jahr 2005 die Voraussetzungen für Abiturienten geschaffen, eine zeitlich verkürzte Aus- und Fortbildung zur DH zu absolvieren.
Berufliche Qualifikation auf der Agenda der nächsten Klausurtagung
In Deutschland existiere somit ein gezielt auf den Präventionsbedarf in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde entwickeltes System der Qualifikationen der zahnärztlichen Mitarbeiter. Der BZÄK-Vorstand werde sich in einer Klausurtagung intensiv mit der Thematik auseinander setzen. Die Entscheidung, ob Wartezeiten bei der Stufenfortbildung abgeschafft werden sollten, werde zudem auf der kommenden Koordinierungskonferenz der Referenten für die Aus- und Fortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten der (Landes-)Zahnärztekammern diskutiert.