Gute Mitarbeiterinnen kennen ihren Wert und können sich beim Arbeitsplatzwechsel den Arbeitgeber aussuchen. Das Stellenangebot in der Tageszeitung oder Fachpresse muss attraktiv sein, damit sich viele Kandidatinnen bewerben.
Bewerberinnen vergleichen Angebote miteinander und sehen sich auch im Netz um. Bei der Suche nach einer Zahnmedizinischen Fachangestellten sollten Zahnärzte daher sowohl den digitalen als auch den klassischen Weg gehen. Nur Stellenangeboten, die positiv auffallen, wird Aufmerksamkeit geschenkt. Zufriedene Mitarbeiter sorgen für ein gutes Image der Zahnarztpraxis. Dies hat einen erheblichen Einfluss auf die erfolgreiche Rekrutierung guter Fachkräfte.
Text und Gestaltung des Inserats
Titelzeilen wie „Für unser junges Team suchen wir“ sind im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unzulässig, da sie vorwiegend jüngere Bewerber ansprechen. Außerdem grenzen Arbeitgeber damit den Kreis der Bewerber ein. Wer „jung“ durch „kompetent“ ersetzt, erhält mehr Bewerbungen. Es kann zudem sinnvoll sein, im Fließtext auf Teilzeitarbeit hinzuweisen oder auf die Chancen für eine Wiedereinsteigerin, denn damit vergrößern Zahnärzte den Kreis der Bewerber weiter.
Meist wird eine „freundliche“, „fleißige“, „motivierte“ oder „engagierte“ Mitarbeiterin gesucht. Diese Eigenschaften sind selbstverständliche Voraussetzungen und zählen zu den wirkungsschwachen Floskeln. Jede Bewerberin hält sich für freundlich, fleißig oder motiviert. Worauf der Arbeitgeber besonderen Wert legt, kann unterschiedlich formuliert werden, zum Beispiel „hohes Maß an Teamorientierung“ (extrem wichtig), „idealerweise Vollzeitbeschäftigung“ (sehr wichtig), „ausgeprägte Flexibilität“ (wichtig). Auf die Floskel „Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung“ kann die Zahnarztpraxis verzichten. Interessant sind fachliche Voraussetzungen oder das Datum der Einstellung.
Zu unterscheiden sind die Formulierungen „Gesucht wird“ und „Wir suchen“. Das Wort „Wir“ drückt den Teamgedanken aus und wirkt persönlicher. Der Hinweis „Bitte bewerben Sie sich“ wirkt freundlich, braucht aber mehr Anzeigenraum. Auch der Text „Ihre Bewerbung richten bitte Sie an“ kann entfallen. Die Kontaktadresse genügt. Die Internet- und die E-Mail-Adresse dürfen im Inserat nicht fehlen. Wenn der Zahnarzt mit vollem Namen als Kontaktperson angegeben wird, ist die Bezeichnung „Herr“ oder „Frau“ überflüssig. Der knappe Anzeigenraum ist für wichtigere Angaben da: Anforderung an die Bewerberin, Teilzeitangebot oder gewünschtes Eintrittsdatum.
Zu den Beurteilungskriterien des Inserats zählen die optische Gestaltung, Textaufteilung, Schriftart und Wortwahl. Der Textanteil der Anzeige darf nicht zu hoch sein. Anzeigen fallen stärker auf, wenn das Logo der Praxis in Farbe erscheint. Man kann auch den Rahmen der Anzeige farblich gestalten oder die ganze Anzeigenfläche. Mit diesen Details erhält das Stelleninserat den letzten Schliff.
Anzeigengröße und Platzierung
Eine große und bekannte Praxis sollte sich auch für ein größeres Inserat entscheiden, Kleinanzeigen wirken keinesfalls großzügig. Zweispaltige Inserate wirken als Querformat besser als quadratisch. Die symmetrische Textanordnung wirkt konservativ. Eine Blockform wirkt modern, sie spricht damit meist die jüngere Bewerberin an.
Eine gute Anzeige wird gelesen, ob sie auf der rechten oder linken Seite steht. Leser, die eine Zeitung von vorne nach hinten lesen, achten eher auf die rechte Seite. Viele lesen jedoch in umgekehrter Reihenfolge. So kann auch die Platzierung auf einer linken Seite interessant sein. Wer gezielt nach einem neuen Arbeitsplatz sucht, liest aufmerksamer. Die Wochenendausgabe wird oft zur Hand genommen und gründlich gelesen. Ob das Inserat oben oder unten platziert wird, ist für den „Suchleser“ nicht von Bedeutung. Übrigens: Auch Patienten lesen das Stelleninserat und bewerten es.
Vorabinformationen
Viele Bewerber begrüßen es, wenn ein Vorabtelefonat in der Stellenausschreibung angeboten wird. Bevor sich jemand die Mühe macht, ausführliche Bewerbungsunterlagen zu senden, erhält er am Telefon erste Informationen für eine Vorentscheidung. Im telefonischen Vorabgespräch kann sich der Zahnarzt ein Urteil bilden, ob sich ein Bewerbungsgespräch lohnt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Sowohl die Print- als auch die Online-Stellenausschreibung darf Personen nicht benachteiligen oder diskriminieren. Stellenangebote müssen immer geschlechtsneutral formuliert sein. Auch das Alter zählt zu den geschützten Merkmalen. Sachlich unbegründete Benachteiligungen von Bewerbern aufgrund ihres Alters sind durch das AGG verboten (Paragraf 7, Absatz 1 AGG). Problematisch sind Anforderungen wie „erfahren und zuverlässig“, was auf die Bevorzugung älterer Bewerber schließen lässt, oder „dynamisch und lernbereit“, womit jüngere Bewerber bevorzugt werden. Obwohl das AGG nicht zu der befürchteten Klagewelle geführt hat, lohnt es sich, den Anzeigentext sorgfältig zu formulieren.
Praxistipps
- Verzichten Sie im Text auf Floskeln.
- Inserieren Sie nicht immer am gleichen Wochentag.
- Wechseln Sie nicht das Format, das schadet der Gewöhnung.
- Vermeiden Sie ganze Sätze, gerade bei kleineren Inseraten.
- Nutzen Sie Schlagwörter, die sich beim Leser besser einprägen.
- Geben Sie dem Bewerber die Möglichkeit zu telefonieren, bevor er sich offiziell schriftlich bewirbt.
- Hoch- oder Querformate sind auffälliger als quadratische.
- Die symmetrische Textanordnung wirkt konservativ und wird nicht mit einer fortschrittlichen Firma assoziiert.
- Der Negativdruck fällt auf, aber auch nur bei geringer Textmenge und größerem Anzeigenformat.
- Bewerber fühlen sich durch farbige Anzeigen angesprochen. Entscheiden Sie sich für maximal drei Farben.
- Beschränken Sie sich bei der Kontaktadresse auf das Notwendige.
- Auf die Faxnummer können Sie verzichten, Ihre Homepage ist wichtiger.
Rolf Leicher, Heidelberg